Jugendberufshilfe

Um entsprechende Angebote zu entwickeln und vorzuhalten, arbeiten Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Träger von betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung und die Jugendhilfe des Kreises Soest eng zusammen.
Das Ziel ist es, die individuellen Voraussetzungen junger Menschen für einen möglichst störungsfreien Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu gestalten. Dazu sollen soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abgebaut werden. Soziale Benachteiligungen können beispielsweise auf geschlechtsspezifischer oder ethnischer Diskriminierung beruhen. Individuelle Beeinträchtigungen können ihre Ursache in Sucht, Straffälligkeit, Obdachlosigkeit oder auch einer Lernbehinderung haben.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
Mit dem Träger zu klären.
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 13 SGB VIII