Fördermittel für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit
Ehrenamtliche Verbände, Gruppen, Organisationen und Initiativen können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Fördermittel bei den Jugendämtern beantragen. So sind zum Beispiel Zuschüsse für Ferienfreizeiten und für Fortbildungen möglich. Für Anträge aus den Städten Soest, Lippstadt und Warstein sind die dortigen Jugendämter zuständig. Anträge aus allen übrigen Kommunen im Kreis nimmt das Kreisjugendamt entgegen.
Um gemäß Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Fördermittel erhalten zu können, müssen sich freie Träger der Jugendhilfe unter bestimmten Voraussetzungen von ehrenamtlichen Helfern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Hierzu sollen freie Träger der Jugendhilfe mit dem Kreisjugendamt entsprechende Vereinbarungen treffen.
Das Team der Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung hilft bei allen Fragen zum Thema Fördermittel und beim Stellen eines Antrags gerne weiter.
Was kann gefördert werden?
- Qualifizierungsmaßnahmen in der allgemeinen offenen Kinder- und Jugendarbeit, zum Beispiel Jugendgruppenleiterschulung und -aufbauschulung, Erste-Hilfe-Kurse, Rettungsschwimmabzeichen
- Kinder- und Jugendfreizeiten mit mindestens zwei Übernachtungen
- Aktionen mit Kindern und Jugendlichen von mindestens vier Stunden Dauer
- Pauschale Zuschüsse zu Sachkosten wie zum Beispiel für Druckkosten, Verbrauchsmaterial oder Ausleigebühren in der ehrenamtlichen Gruppenarbeit
- Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit (früher "Spezielles Ehrenamt")
In den Richtlinien zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit (Kapitel 6.1, ab Seite 73) werden alle möglichen Zuschüsse nach Förderbereichen im Detail erklärt.
Antrag stellen
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Antrag auf einen Zuschuss nach dem Kinder- und Jugendförderplan
Dateigröße: 103,79 KB -
Anlage 1.a.1: Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen für pädagogische. Qualifizierungen für ehrenamtlich tätige Personen
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Anlage 1.b.1: Maßnahmen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit
Dateigröße: 227,47 KB -
Anlage 1.c.1: Sachkostenpauschale für ehrenamtliche Gruppenarbeit
Dateigröße: 213,46 KB -
Anlage 1.d.1: Anschaffungen von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit
Dateigröße: 194,65 KB -
Anlage 1.e.1: Projekt nach den Handlungsschwerpunkten
Dateigröße: 57,15 KB -
Anlage 1.e.2: Inhaltliches Konzept
Dateigröße: 43,97 KB -
Anlage 1.e.3: Kosten- und Finanzierungsplan
Dateigröße: 56,61 KB -
Anlage 2.a.1 Teilnehmerliste
Dateigröße: 182,71 KB -
Anlage 2.a.2 Teilnehmerliste Ferienspaß 2019_hoch
Dateigröße: 237,43 KB -
Anlage 2.a.2 Teilnehmerliste Ferienspaß 2019_quer
Dateigröße: 218,35 KB -
Anlage 2.b Aktions- und Ferienspaßliste 2019
Dateigröße: 29,87 KB -
Anlagenübersicht
Dateigröße: 134,23 KB
Notwendige Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag sowie die benötigten Unterlagen (siehe Anlagenübersicht Richtlinien unter "Antrag stellen".
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VIII