Fachberatung für Kindertagesbetreuungen
1. Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder von einem bis sechs Jahren
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder in Nordrhein-Westfalen vom ersten bis zum ihrem sechsten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Betreuung durch die Kindertagespflege. Die Fachberatung wirkt in Zusammenarbeit mit der Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes beispielsweise darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.
2. Entwicklung und Sicherstellung von Qualität in Kindertageseinrichtungen und den Spielgruppen im Kreis Soest
Zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Einrichtungen bietet die Fachberatung unter anderem Fortbildungen und Arbeitskreise zu pädagogischen Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten an.
3. Beratung von Fachpersonal und Eltern
Aufgabe der Fachberatung ist es außerdem die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es sowohl um die Erteilung von Betriebserlaubnissen als auch um die Beratung der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen von Kinderschutzaspekten. Die Fachberatung informiert zudem Eltern rund um das Thema Kindertageseinrichtungen.
4. Integration
Die Fachberatung nimmt Stellung zu den Anträgen auf einzelintegrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen. Zudem führt sie das jährliche Hilfeplanverfahren für Kinder mit Behinderung in Kooperation mit den am Hilfeprozess beteiligten Partnern durch. Ausgerichtet an dem Förderbedarf des Kindes soll die passende heilpädagogische Einrichtung angeboten werden.
Links und Downloads
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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Vereinbarungsentwurf § 8a SGB
Dateigröße: 231,08 KB -
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 1 zur Vereinbarung § 8a Kitas Mitteilung an das Jugendamt
Dateigröße: 66,78 KB -
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 2 zur Vereinbarung § 8a Kitas
Dateigröße: 301,54 KB -
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 3 zur Vereinbarung § 8a Kitas Selbstverpflichtungserklärung § 72a SGB VIII
Dateigröße: 119,52 KB -
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Präsentation der Infoveranstaltung am 2. Juni 2016 im Börde-Berufskolleg
Dateigröße: 299,04 KB -
Workshop: Zusammenarbeit mit Familien und Erziehungspartnern
Dateigröße: 944,03 KB -
Trägerübergreifende Grundsätze zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Dateigröße: 1,30 MB -
Powerpointpräsentation "Qualitätsoffensive Soest Kick off am 15. November 2013"
Dateigröße: 1,56 MB -
Powerpointpräsentation "Bundeskinderschutzgesetz und Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis gemäß § 45"
Dateigröße: 55,31 KBArbeitstagung im Kreis Soest am 26. November 2013, Christa Döcker-Stuckstätte, LWL-Landesjugendamt, Westfalen
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Schutz der Rechte von Kindern in Kindertageseinrichtungen - Aktuelle Empfehlungen der BAG Landesjugendämter
Dateigröße: 142,00 KB - Landesjugendamt NRW
Notwendige Unterlagen
Anträge auf Integration werden von der jeweiligen Tageseinrichtung ausgegeben.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII
- Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz)