Sorgeerklärungen
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht grundsätzlich der volljährigen Mutter zu. Mutter und Vater können sich aber auch beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung ist kostenlos und kann bereits vor der Geburt beantragt werden.

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Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
Ihre Ansprechpersonen
Bad Sassendorf, Lippetal
Bad Sassendorf, Lippetal
Anröchte N-Z, Welver
Anröchte N-Z, Welver
Anröchte H-M, Geseke, Rüthen
Anröchte H-M, Geseke, Rüthen
Alparslan
Özdemir
02921 30-3700
alparslan.oezdemir@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
Anröchte A-G, Erwitte, Möhnesee, Wickede
Anröchte A-G, Erwitte, Möhnesee, Wickede
Werl, Ense
Werl, Ense
Elena
Brinkschulte
02921 30-2067
elena.brinkschulte@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
Sorgeerklärung, Sorgeerklärungen, Negativbescheinigungen