Herkunftssprachlicher Unterricht
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein ergänzendes Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-10. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Am Ende des Bildungsganges steht die verbindliche Teilnahme an einer Sprachprüfung.
Angebote für den HSU Unterricht

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Mehrsprachiger Unterricht wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter der staatlichen Schulaufsicht an den Schulen angeboten.
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Angebote und Anmeldeformulare in verschiedenen Sprachen
In den Formularen finden sich weitere Informationen zum Unterricht und zu Unterrichtsorten. Anmeldeformulare bitte im Sekretariat der Schule abgeben.
Rechtsgrundlagen
- Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 6. Februar 2012
- Schulgesetz NRW § 2: Integrationsauftrag und Antidiskriminierungsklausel
- Runderlass des MSB vom 28.06.2016, BASS 13-61 Nr. 2: Herkunftssprachlicher Unterricht
Kontakte
Gabriele
Röttinger
02921 30-3284
gabriele.roettinger@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
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