Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Schulamt für den Kreis Soest
Schulen sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Aus diesem Grund haben sie gemäß Artikel 37 - 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Beauftragte für Datenschutz zu bestellen. Diese Beauftragten sind für alle Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft im Schulamtsbezirk zuständig.
Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben im Wesentlichen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Daten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern wie auch der Lehrkräfte zu koordinieren und zu überwachen sowie die Schulleitung bei Verfahren und schulinternen Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu beraten.
Kontakt
Datenschutzbeauftragter für die Schulen des Kreises Soest
Heinz Hagmanns
Tel.: 0163-1587146
Sprechzeiten: Montags von 8 bis 11 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: heinz.hagmanns@kreis-soest.de
Links und Downloads
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Handreichung VideoApps-Lernplattformen
Dateigröße: 141,36 KB - Bildungsportal NRW: FAQ zum Thema Datenschutz
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schüler/innen und Eltern (VO-DV I)
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrer/innen (VO-DV II)
- Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- Datenschutzgesetz NRW
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Muster-Datenschutzerklärung Schulhomepage
Dateigröße: 78,54 KB - Antrag auf Genehmigung zur Nutzung privater Endgeräte
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz im Schulbereich
- Knappe und übersichtliche Information des Datenschutzreferats des MSB
- Facebook,WhatsApp & Co.:
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Muster Einwilligung Grundschule für Fotos/Videos
Dateigröße: 89,42 KB