Katasterarchiv
Das Katasterarchiv ist bis auf Eigentümerangaben für jedermann frei einsehbar.
Anhand der Unterlagen können Unklarheiten zum Grenzverlauf oder Fragen zur Art der Abmarkung der Grenzen beantwortet werden, da bei Katastervermessungen neben den Grenzen auch Gebäude und teilweise topographische Gegenstände wie Zäune und Mauern mit eingemessen werden. Die Grenzlängen sind ebenfalls eingetragen. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Maße abschreiben oder gegen eine Gebühr Kopien der Unterlagen erhalten. Von einer eigenständigen Vermessung im Falle eines unklaren Grenzverlaufs anhand der kopierten oder abgeschriebenen Maße wird dringend abgeraten. Eine sachgerechte Verwendung der Unterlagen wäre nicht zweifelsfrei gewährleistet. Der Kreis Soest empfiehlt deshalb, eine amtliche Grenzanzeige oder Grenzvermessung zu beantragen.
Familien- oder Heimatforscher können das Archiv ebenfalls für ihre Zwecke nutzen. Erhältlich sind Auszüge aus alten Urkarten, den Verzeichnissen der Liegenschaften - also dem Flurbuch und dem Liegenschaftsbuch - und den sogenannten Mutterrollen mit Verzeichnissen der Eigentümer. Die Recherche ist in diesen Fällen sehr zeitaufwendig. Bitte vereinbaren Sie deshalb vorab einen Termin.
Vermessungsunterlagen
Vermessungsunterlagen können nur von den befugten Vermessungsstellen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) angefordert werden, sie dienen unter anderem der Ausführung von Fortführungsvermessungen.
Links und Downloads
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Vermessungsunterlagen-Online (für berechtige Vermessungsstellen)
Karte des Geoportal des Kreises Soest. Die Ladezeit hängt von der Internetverbindung ab.
Notwendige Unterlagen
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Bearbeitungszeit
Auskünfte werden, soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.
Kosten
Kosten: die Beratung ist bei größerem Zeitaufwand gegebenenfalls gebührenpflichtig und kostet 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde.
Zahlungsarten
In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)