Wohnberechtigung

Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer eine Wohnung in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.
Die angemessene Wohnungsgröße ist in der Regel
- für eine alleinstehende Person: 50 Quadratmeter
- für einen Haushalt mit zwei Personen: 2 Wohnräume (oder 65 Quadratmeter)
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum (oder 15 Quadratmeter).
Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen.
Der WBS ist einkommensabhängig. Die Einkommensermittlung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest (siehe Ansprechpartner) vor.
Links und Downloads
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Orientierung zu den Einkommensgrenzen
Dateigröße: 153,58 KB -
Antrag Wohnberechtigungsschein
Dateigröße: 148,88 KB -
Einkommenserklärung
Dateigröße: 263,84 KB -
Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Dateigröße: 39,46 KB - Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro
Zahlungsarten
Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Siehe auch unter "Links und Downloads"