Die Umweltbehörden der Bezirksregierungen, kreisfreien Städte und Kreise führen bei Betrieben, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, regelmäßig medienübergreifende Umweltinspektionen durch. Dabei wird dem ganzheitlichen medienübergreifenden Ansatz (Luft, Wasser, Boden) im Umweltschutz besondere Beachtung zugemessen.