Mit dem "Aktionsplan Inklusion Kreis Soest" (2019) haben die Selbsthilfe, der Behindertenbeauftragte des Kreises Soest, die Verwaltung, die Kommunen und die kommunale Politik die Grundlagen für ein gemeinsames, selbstbestimmtes Leben von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen. Nun geht es darum, Aktionen umzusetzen und neue Aktionen zu starten.
Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
- Eine Frist für das Einreichen von Themen oder Aktionen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.
- Anregungen zu Themen nimmt das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, gerne entgegen.
- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
Das Büro des Behindertenbeauftragten können Sie unter der E-Mail-Adresse behindertenbeauftragter@kreis-soest.de erreichen.
Was passiert mit den Vorschlägen?
Alle Vorschläge werden in einen "Themenspeicher" aufgenommen, damit keine Ideen verloren gehen. Aus diesen Themenspeicher wird regelmäßig eine begrenzte Anzahl von Themen ausgewählt, die als Aktionen in Betracht kommen. Finden sich Verantwortliche für die Umsetzung, kann die Aktion starten.
Aktionen, für die sich bereits Verantwortliche gefunden haben, können direkt auf dem Aktionsblatt eingereicht werden. Sie starten in der Regel, sofern sie zu den Schwerpunktthemen und der Struktur des Aktionsplans passen, umgehend.
Aktionsblatt
Hier finden Sie das aktuelle Aktionsblatt, auf dem Sie Ihre Aktion im Büro des Behindertenbeauftragten einreichen können.
§ 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-KRK)
Mit dem "Aktionsplan Inklusion Kreis Soest" (2019) haben die Selbsthilfe, der Behindertenbeauftragte des Kreises Soest, die Verwaltung, die Kommunen und die kommunale Politik die Grundlagen für ein gemeinsames, selbstbestimmtes Leben von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen. Nun geht es darum, Aktionen umzusetzen und neue Aktionen zu starten.
Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
- Eine Frist für das Einreichen von Themen oder Aktionen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.
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Was passiert mit den Vorschlägen?
Alle Vorschläge werden in einen "Themenspeicher" aufgenommen, damit keine Ideen verloren gehen. Aus diesen Themenspeicher wird regelmäßig eine begrenzte Anzahl von Themen ausgewählt, die als Aktionen in Betracht kommen. Finden sich Verantwortliche für die Umsetzung, kann die Aktion starten.
Aktionen, für die sich bereits Verantwortliche gefunden haben, können direkt auf dem Aktionsblatt eingereicht werden. Sie starten in der Regel, sofern sie zu den Schwerpunktthemen und der Struktur des Aktionsplans passen, umgehend.
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§ 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-KRK)
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
- Eine Frist für das Einreichen von Themen oder Aktionen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.
- Anregungen zu Themen nimmt das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, gerne entgegen.
- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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§ 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-KRK)
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
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- Anregungen zu Themen nimmt das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, gerne entgegen.
- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
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- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
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- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
- Eine Frist für das Einreichen von Themen oder Aktionen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.
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- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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§ 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-KRK)
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
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- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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Aktionen, für die sich bereits Verantwortliche gefunden haben, können direkt auf dem Aktionsblatt eingereicht werden. Sie starten in der Regel, sofern sie zu den Schwerpunktthemen und der Struktur des Aktionsplans passen, umgehend.
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§ 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-KRK)
Mit dem "Aktionsplan Inklusion Kreis Soest" (2019) haben die Selbsthilfe, der Behindertenbeauftragte des Kreises Soest, die Verwaltung, die Kommunen und die kommunale Politik die Grundlagen für ein gemeinsames, selbstbestimmtes Leben von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen. Nun geht es darum, Aktionen umzusetzen und neue Aktionen zu starten.
Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
Wie kann ich am Aktionsplan mitwirken?
- Eine Frist für das Einreichen von Themen oder Aktionen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.
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- Sie haben bereits zu einem konkreten Thema eine Idee für eine Aktion? Dann reichen Sie ein Aktionsblatt ein, auf dem Sie Ihre konkrete Idee beschreiben. Leiten Sie die Aktion? Wer ist noch in Ihrer Aktionsgruppe? Haben Sie Unterstützer? Wen haben Sie aus der Selbsthilfe einbezogen? Gerne hilft das Büro des Behindertenbeauftragten, Daniela Heimann, Ihnen dabei, das Aktionsblatt auszufüllen und Mitstreiter zu finden. Das Aktionsblatt finden Sie unter Links und Downloads.
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Daniela
Heimann
Kreishaus
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Freitag
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- daniela.heimann@kreis-soest.de
Aktionsplan Inklusion
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Inklusion heißt für den Kreis Soest: Alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können am öffentlichen Leben teilhaben und ihr privates Leben selbstgestaltet organisieren; niemand wird ausgeschlossen.
Alle Umstände, die eine solche Teilhabe erschweren, werden als „Barrieren“ bezeichnet. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kreis Soest nach wie vor viele Barrieren. Mit dem Aktionsplan sollen diese möglichst abgebaut werden. Der „Aktionsplan Inklusion Kreis Soest“ wurde 2019 erstellt und konkrete Aktionen auf den Weg gebracht.
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