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08.02.2012
Türkisch Islamische Gemeinde Werl stellte ihre Jugendarbeit vor
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Jugendhilfeausschuss zu Gast in Moschee
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08.02.2012
218 Seiten dokumentieren über 50 Beteiligungen des Kreises
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Beteiligungsbericht erschienen
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08.02.2012
Präventive Maßnahmen greifen – Wirksamkeitsanalyse Jugendhilfeausschuss vorgestellt
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Jugendgerichtshilfe registriert weniger Fälle
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07.02.2012
Elektrotandem gesponsert – „Beitrag zur Integration in das Freizeitleben“
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Stadtwerke und Volksbank unterstützen NAV4BLIND
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07.02.2012
Personaleinsparungen wirken sich aus – Beratungsangebot in Soest bleibt erhalten
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Aids-Sprechstunden in Lippstadt reduziert
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06.02.2012
Baumaßnahmen an der Möhne im Bereich Rüthen-Heidberg starten
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Renaturierung bedeutet auch Hochwasserschutz
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Pilze sammeln - aber richtig!
Nach den Regenfällen der letzten Tage stehen die Waldpilze, hier ein Maronenröhrling, in den Startlöchern und somit bald auf der Speisekarte der Liebhaber. Dabei ist zu beachten, dass Pilze in Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht gesammelt werden dürfen. Foto: Meinhard Siegmundt/www.pixelio.de
Sammler sollten Erntemenge und Naturschutzgebiete beachten
Pressemeldung vom 02.09.2010
Kreis Soest (kso.2010.09.02.369.sg). Aufmerksamen Spaziergängern ist es in den letzten Tagen sicher schon aufgefallen: Die Zeit der Pilze hat begonnen. Wer sich aber für seinen nächsten Ausflug mit Korb und Messer bewaffnet, um die herbstliche Delikatesse zu sammeln, sollte nicht nur darauf achten, ausschließlich genießbare Exemplare mit nach Hause zu nehmen.
Der zunächst heiße und jetzt etwas kühler und feuchter ausklingende Sommer schaffte in diesem Jahr ideale Bedingungen für das Wachstum der Pilze und verspricht eine gute Ernte. Doch Sammler sollten trotzdem beachten, dass die Pilzernte mengenmäßig sehr beschränkt ist. "Es ist nicht erlaubt, Pilze kofferraumweise oder zum Zweck der Weiterveräußerung zu sammeln", erklärt Theodor Münstermann von der Kreisverwaltung Soest, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz.
Nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung sind eine ganze Reihe Pilzarten und deren Lebensräume geschützt. Das Sammeln von Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morcheln ist nur freigegeben, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden. Das entspricht einer Menge, die eine Person bei einer Mahlzeit verspeist. Nach Meinung der Ernährungswissenschaft sind das etwa 500 Gramm Frischpilze und das höchstens einmal pro Woche, denn Pilze sind schwer verdaulich und in ihnen können sich allerhand giftige Stoffe oder auch Radioaktivität anhäufen.
Außerdem sollten Pilzliebhaber darauf achten, dass das Sammeln in allen Naturschutzgebieten des Kreises Soest nicht erlaubt ist. Münstermann weist auch auf Betretungsverbote nach dem Landesforstgesetz hin: "Diese gelten für Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpe, Pflanzgärten, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen sowie für forstwirtschaftliche, jagdliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Einrichtungen in Wäldern."
Wenn diese Kriterien beachtet werden, steht einem erfolgreichen Sammeln und einem leckeren Pilzgericht nichts mehr im Weg.
Alle Interessierten finden auf der Internetseite http://kreis-soest.de/gis/umwelt/sp_auto_3745.php# eine aktuelle Karte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Kreises Soest. Auf der Seite http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/392.pdf sind diese auch in Form einer Liste zu finden.
Kreis Soest (kso.2010.09.02.369.sg). Aufmerksamen Spaziergängern ist es in den letzten Tagen sicher schon aufgefallen: Die Zeit der Pilze hat begonnen. Wer sich aber für seinen nächsten Ausflug mit Korb und Messer bewaffnet, um die herbstliche Delikatesse zu sammeln, sollte nicht nur darauf achten, ausschließlich genießbare Exemplare mit nach Hause zu nehmen.
Der zunächst heiße und jetzt etwas kühler und feuchter ausklingende Sommer schaffte in diesem Jahr ideale Bedingungen für das Wachstum der Pilze und verspricht eine gute Ernte. Doch Sammler sollten trotzdem beachten, dass die Pilzernte mengenmäßig sehr beschränkt ist. "Es ist nicht erlaubt, Pilze kofferraumweise oder zum Zweck der Weiterveräußerung zu sammeln", erklärt Theodor Münstermann von der Kreisverwaltung Soest, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz.
Nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung sind eine ganze Reihe Pilzarten und deren Lebensräume geschützt. Das Sammeln von Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morcheln ist nur freigegeben, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden. Das entspricht einer Menge, die eine Person bei einer Mahlzeit verspeist. Nach Meinung der Ernährungswissenschaft sind das etwa 500 Gramm Frischpilze und das höchstens einmal pro Woche, denn Pilze sind schwer verdaulich und in ihnen können sich allerhand giftige Stoffe oder auch Radioaktivität anhäufen.
Außerdem sollten Pilzliebhaber darauf achten, dass das Sammeln in allen Naturschutzgebieten des Kreises Soest nicht erlaubt ist. Münstermann weist auch auf Betretungsverbote nach dem Landesforstgesetz hin: "Diese gelten für Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpe, Pflanzgärten, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen sowie für forstwirtschaftliche, jagdliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Einrichtungen in Wäldern."
Wenn diese Kriterien beachtet werden, steht einem erfolgreichen Sammeln und einem leckeren Pilzgericht nichts mehr im Weg.
Alle Interessierten finden auf der Internetseite http://kreis-soest.de/gis/umwelt/sp_auto_3745.php# eine aktuelle Karte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Kreises Soest. Auf der Seite http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/392.pdf sind diese auch in Form einer Liste zu finden.
Kontakt: Pressestelle Kreis Soest, Thomas Weinstock, Tel.: 02921-302249
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