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06.02.2012
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Keuchhusten - Wandel zu einer Erwachsenenkrankheit
Impfaufruf für Erwachsene: So sind auch Säuglinge geschützt
Pressemeldung vom 31.08.2010
Kreis Soest (kso.2010.08.31.352.em). Keuchhusten ist nach wie vor weltweit eine der häufigsten Infektionskrankheiten bei Kindern, gilt aber nicht mehr als klassische Kinderkrankheit. Zunehmend sind ungeschützte Jugendliche und Erwachsene betroffen, so dass die Erkrankungsrate in den Industrienationen eine steigende Tendenz aufweist. Während inzwischen annähernd 90% der schulpflichtigen Kinder geimpft sind, denken nur wenige Erwachsene an eine Auffrischungsimpfung. Auf dieses Weise steigt die Zahl der potenziellen Überträger.
Mittlerweile betreffen bis zu 80 Prozent aller Keuchhustenerkrankungen in Deutschland ältere Jugendliche und Erwachsene. In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der Keuchhusten-Erkrankungen bei Erwachsenen enorm angestiegen.
Keuchhusten ist sehr ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa beim Niesen oder Husten. Weder mit einer durchgemachten Erkrankung, noch einer Impfung erlangt man lebenslange Immunität. Deshalb ist der einzig wirksame Schutz vor einer Keuchhusten-Erkrankung die regelmäßig auffrischende Impfung im Abstand von mindestens 10 Jahren.
Die Impfung gegen Keuchhusten war wegen angeblich hoher Nebenwirkungsraten in den alten Bundesländern fast völlig zum Erliegen gekommen. Erst mit Entwicklung eines abgeschwächten Impfstoffs Anfang der neunziger Jahre konnte eine Steigerung der Impfraten verzeichnet werden.
"Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz nicht aufgefrischt wurde, sind heute bevorzugt Zielscheiben des Keuchhusten-Erregers Bordetella pertussis. Sie erkranken meist lange und unerkannt an Keuchhusten und können dabei sehr junge und ungeimpfte Säuglinge anstecken", erklärt Dr. Elisabeth Mugrauer vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Dabei dauert die Infektiosität etwa 3 Wochen an und die Möglichkeit einer Übertragung auf Ungeschützte ist sehr groß. Das betrifft vor allem Neugeborene und junge Säuglinge vor der ersten Impfung, da sie im Mutterleib keine Antikörper gebildet haben.
Für Säuglinge ist die Keuchhustenerkrankung deshalb so gefährlich, da schwere, anfallsartige Hustenanfälle besonders nachts über einige Wochen auftreten und Erstickungsgefahr besteht. Tödlich kann Keuchhusten durch Atemstillstand bei Säuglingen verlaufen, aber auch ältere Kinder sind von Komplikationen, wie z.B. Lungenentzündung, bedroht.
Der richtige Zeitpunkt für das Schließen von Impflücken nach der Grundimmunisierung ist die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren. Doch auch Frauen mit Kinderwunsch sollten, speziell vor der Geburt eines Kindes, ihren Impfschutz auffrischen, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre keine Impfung erhalten haben, ist eine Empfehlung der Abteilung Gesundheit des Kreises Soest.
Auch im Verletzungsfall und aus beruflicher Indikation sollte der Impfstatus für Keuchhusten überprüft und bei fehlendem Keuchhustenimpfnachweis der Kombinationsimpfstoff Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten angewendet werden.
Seit Juli 2009 soll jeder Erwachsene bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig auch gegen Keuchhusten immunisiert werden.
Die Keuchhustenerkrankung tritt vor allem im Winterhalbjahr auf. Deshalb sollte unbedingt schon jetzt der Impfschutz überprüft werden.
Kreis Soest (kso.2010.08.31.352.em). Keuchhusten ist nach wie vor weltweit eine der häufigsten Infektionskrankheiten bei Kindern, gilt aber nicht mehr als klassische Kinderkrankheit. Zunehmend sind ungeschützte Jugendliche und Erwachsene betroffen, so dass die Erkrankungsrate in den Industrienationen eine steigende Tendenz aufweist. Während inzwischen annähernd 90% der schulpflichtigen Kinder geimpft sind, denken nur wenige Erwachsene an eine Auffrischungsimpfung. Auf dieses Weise steigt die Zahl der potenziellen Überträger.
Mittlerweile betreffen bis zu 80 Prozent aller Keuchhustenerkrankungen in Deutschland ältere Jugendliche und Erwachsene. In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der Keuchhusten-Erkrankungen bei Erwachsenen enorm angestiegen.
Keuchhusten ist sehr ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa beim Niesen oder Husten. Weder mit einer durchgemachten Erkrankung, noch einer Impfung erlangt man lebenslange Immunität. Deshalb ist der einzig wirksame Schutz vor einer Keuchhusten-Erkrankung die regelmäßig auffrischende Impfung im Abstand von mindestens 10 Jahren.
Die Impfung gegen Keuchhusten war wegen angeblich hoher Nebenwirkungsraten in den alten Bundesländern fast völlig zum Erliegen gekommen. Erst mit Entwicklung eines abgeschwächten Impfstoffs Anfang der neunziger Jahre konnte eine Steigerung der Impfraten verzeichnet werden.
"Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz nicht aufgefrischt wurde, sind heute bevorzugt Zielscheiben des Keuchhusten-Erregers Bordetella pertussis. Sie erkranken meist lange und unerkannt an Keuchhusten und können dabei sehr junge und ungeimpfte Säuglinge anstecken", erklärt Dr. Elisabeth Mugrauer vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Dabei dauert die Infektiosität etwa 3 Wochen an und die Möglichkeit einer Übertragung auf Ungeschützte ist sehr groß. Das betrifft vor allem Neugeborene und junge Säuglinge vor der ersten Impfung, da sie im Mutterleib keine Antikörper gebildet haben.
Für Säuglinge ist die Keuchhustenerkrankung deshalb so gefährlich, da schwere, anfallsartige Hustenanfälle besonders nachts über einige Wochen auftreten und Erstickungsgefahr besteht. Tödlich kann Keuchhusten durch Atemstillstand bei Säuglingen verlaufen, aber auch ältere Kinder sind von Komplikationen, wie z.B. Lungenentzündung, bedroht.
Der richtige Zeitpunkt für das Schließen von Impflücken nach der Grundimmunisierung ist die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren. Doch auch Frauen mit Kinderwunsch sollten, speziell vor der Geburt eines Kindes, ihren Impfschutz auffrischen, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre keine Impfung erhalten haben, ist eine Empfehlung der Abteilung Gesundheit des Kreises Soest.
Auch im Verletzungsfall und aus beruflicher Indikation sollte der Impfstatus für Keuchhusten überprüft und bei fehlendem Keuchhustenimpfnachweis der Kombinationsimpfstoff Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten angewendet werden.
Seit Juli 2009 soll jeder Erwachsene bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig auch gegen Keuchhusten immunisiert werden.
Die Keuchhustenerkrankung tritt vor allem im Winterhalbjahr auf. Deshalb sollte unbedingt schon jetzt der Impfschutz überprüft werden.
Kontakt: Pressestelle Kreis Soest, Franca Großevollmer, Tel.: 02921302248
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