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Service-Wohnen/Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bedeutet die Sicherstellung bzw. verlässliche Organisation von Betreuungsleistungen in Kombination mit dem Wohnen in abgeschlossenen Wohnungen für jeden Bewohner.

Es wird versucht, die Vorteile des Lebens im eigenen Haushalt (Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Privatsphäre) mit den Vorteilen des Lebens in einem gut ausgestatteten Heim zu kombinieren.

Die Spannweite der Betreuungsleistungen kann von einfachen handwerklich-technischen oder pflegerisch-hauswirtschaftlichen Hilfen bis zu einer Pflege, die mit der Betreuung in einer stationären Einrichtung vergleichbar sein kann, reichen.

Wesentliches Merkmal des Betreuten Wohnens ist dabei, dass der Bewohner nicht an die Betreuungsangeboten des Hauses gebunden ist, sondern er den Anbieter der Betreuungsleistungen jederzeit frei auswählen (und ggfls. auch wechseln) kann.

Betreutes Wohnen muss nicht an eine besondere Wohnform gebunden sein. So kann es auf vielfältige Weise angeboten werden, wie z.B. in Form von Sozialwohnungen und frei finanzierten Wohnungen, als Wohneigentum oder Wohnen zur Miete, im Neu- oder Altbau.

Für den Grundservice wird eine Betreuungspauschale (etwa zwischen 25 und 210 €) erhoben.

Mit dieser Pauschale wird (i.d.R.) keine Pflegeleistung abgegolten, sondern (nur) die Nutzung von Serviceleistungen wie z.B. Notrufanlagen, Fahrdienst, Erstversorgung im akuten Notfall, Besorgen von Medikamenten und Vermittlung von Dienstleistungen.

Die Trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen, die örtlichen Sozialämter, die Wohlfahrtsverbände oder auch mögliche private Anbieter (u.a. Wohnungsbaugesellschaften) informieren Sie über das örtliche Angebot.

Es können aber auch reine Betreuungsleistungen in der eigenen Häuslichkeit abgerufen werden.

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