- 1: Aktuelles
- 2: Beratung
- 3: Demenz
- 4: Förderung von Einrichtungen
- 5: Heimaufsicht
- 6: Informationsmaterial
- 7: Kommunale Pflegeplanung
- 8: Pflegekonferenz
- 9: Pflegesuche / Anbietersuche
- 10: Pflegeversicherung
- 11: Rechtsgrundlagen
- 12: Wohnen im Alter
- 13: Kontakte
- 14: Links
Gesetzliche Unfallversicherung und Pflegeversicherung gehören zusammen!
Alle diejenigen, die andere in häuslicher Umgebung pflegen, können in den Genuss der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung kommen. Voraussetzungen sind, dass sie einen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen und dass sie die Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben. Näheres steht in einem Faltblatt, herausgegeben und anzufordern bei der
Unfallkasse NRW
Regionaldirektion Westfalen-Lippe
Salzmannstr. 156
49159 Münster
Telefon: 0251/ 2102-0
Pflegekasse übernimmt Rentenversicherungsbeiträge
Wenn Sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied pro Woche mindestens 14 Stunden häuslich pflegen, sind Sie dmit pflichtversichert. Jedoch nur, wenn Sie dis nicht erwerbsmäßig tun. Ihre Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt die Pflegekasse, be der Ihr Familienangehöriger versichert ist. Sie richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und dem Grad deer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I-III).
Wichtig: Sie müssen die Pflegeversicherung bei der Pflegekasse beantragen. Werden Sie über die Pflegekasse pflichtversichert, steht auf der staatlichen Förderung Ihrer privaten Altersvorsorge nichts mehr im Wege.
Weiter Informationen finden Sie in der Broschüre "Rentenratgeber für Frauen", zu bestellen beim Bundesministeriurm für Familie.
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