Betreutes Wohnen
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Die Begriffe für Wohnformen mit Betreuung sind nicht gesetzlich geschützt. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat die Begrifflichkeiten wie folgt definiert:
- Service-/Betreutes Wohnen: Koppelung altersgerechter Wohnangebote mit Betreuungsleistungen. Kauf oder Miete einer zentral gelegenen barrierefreien Wohnung. Grundleistungen des Betreuungsservices müssen abgenommen werden, für die eine Betreuungspauschale zu entrichten ist. I. d. R. umfasst die Grundbetreuung Beratung und Information und Notrufsicherung. Zusätzlich können bei Bedarf gegen Bezahlung Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. Auf jeden Fall müssen die Angebote hinsichtlich der Grundbetreuung und der Wahlleistungen jeweils hinterfragt werden.
- Wohngemeinschaften: Kleine Gruppen älterer bzw. hilfebedürftiger Menschen leben in einem Haus oder einer Wohnung zusammen. Dabei hat jede Person den eigenen Schlaf-/Wohnbereich. Das tägliche Leben findet in Gemeinschaftsräumen/einer gemeinsamen Küche statt. Die Betreuung kann stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal erfolgen, das die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens nach Bedarf unterstützt/übernimmt. Weitere Hilfen und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Die Bewohner/Bewohnerinnen haben ein Mitbestimmungsrecht.
Qualität: Die DIN 77800 (Sept. 2009) setzt einen bundesweiten Standard mit klaren Anforderungen an die Dienstleistungen, den Wohnraum und die Vertragsgestaltung. Diese Norm ist nicht rechtsverbindlich, interessierte Anbieter können die Angebote aber durch den TÜV Rheinland zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist also für Interessentinnen und Interessenten ein Hinweis, dass (nicht rechtsverbindliche) Mindeststandards eingehalten sind.
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Liste über neue Wohnformen im Kreis Soest
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