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Kommunaler Pflegeplan

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Landespflegegesetz (§ 6 PfG NW), das am 01.08.2003 in Kraft getreten ist, verpflichtet, einen kommunalen Pflegeplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben. Der Plan enthält den Bestand an Pflegediensten und Einrichtungen. Aus ihm können Pflegestrukturdaten entnommen werden und in ihm werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegestruktur ausgesprochen. Der kommunale Pflegeplan 2010 - 2012 des Kreises Soest nach dem Landespflegegesetz wurde am 26.01.2011 von der Pflegekonferenz und am 9.2.2011 vom Sozialausschuss des Kreises Soest zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2010-2012

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