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Förderung von Einrichtungen

Baupläne

Allgemeines

Mit der Änderung des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW) hat sich auch die Investitionskostenförderung von voll- und teilstationären Einrichtungen geändert. Die bisherige - vorschüssige - Darlehensförderung ist in eine - nachschüssige - Förderung der tatsächlich belegten Plätze geändert worden.

Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über die Förderung der Investitionen von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeinrichtungen sowie über den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss vollstationärer Dauerpflegeinrichtungen (Pflegewohngeld) - Pflegeeinrichtungsförderverordnung (PflFEinrVO).

Insbesondere hat sich die Zuständigkeit für die Planung und Abstimmung von Baumaßnahmen geändert.

Die Arbeitsgruppe der Geschäftsführer der Pflegekonferenzen in Westfalen-Lippe hat in Zusammenarbeit mit dem LWL und dem LVR ein Informationsblatt erarbeitet.

Informationsblatt als PDF-Dokument

Vor Planungsbeginn einer Neu- oder Umbaumaßnahme sollte bereits Kontakt mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe aufgenommen werden, um die Planung abzustimmen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Bei Umbaumaßnahmen ist zusätzlich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch den LWL gesetzlich vorgeschrieben. Berücksichtigt die Planung alle gesetzlichen Voraussetzungen, so erhält der Einrichtungsträger eine Abstimmungsbescheinigung.
Mit den abgestimmten Unterlagen sollte der Bauantrag gestellt werden. 
Nach Beendigung der Baumaßnahme bleibt lediglich zu prüfen, ob entsprechend der abgestimmten Planung gebaut wurde. Ist dies der Fall, bescheinigt der örtliche Sozialhilfeträger, dass die Einrichtung die Qualitätsvoraussetzungen gem. § 9 Abs. 2 PfG NW erfüllt ("Qualitätszertifikat"). Für die Bauberatung und die Ausstellung der Bescheinigungen fallen nach der Verwaltungsgebührensatzung des Kreises Soest pauschale Auslagen und Gebühren an.

Falls Sie das Förderverfahren für die Neu- oder Umbaumaßnahme einer Pflegeeinrichtung im Kreis Soest beantragen möchten, erhalten Sie hier die Liste der einzureichenden Unterlagen und unten einen Antrag:

- einzureichende Unterlagen

Ihre Ansprechpartner:

Herr Bals
Tel. 02921/30-2935
Fax 02921/30-2199
e-mail: fred-martin.bals@kreis-soest.de

Frau Krick
Tel. 02922/889143
Fax 02922/889144
e-mail: martina.krick@kreis-soest.de

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