- 1: Aktuelles
- 1.1: Termine
- 1.2: Fortbildung
- 1.3: Presseinformationen
- 2: Beratung
- 3: Demenz
- 4: Förderung von Einrichtungen
- 5: Heimaufsicht
- 6: Informationsmaterial
- 7: Kommunale Pflegeplanung
- 8: Pflegekonferenz
- 9: Pflegesuche / Anbietersuche
- 10: Pflegeversicherung
- 11: Rechtsgrundlagen
- 12: Wohnen im Alter
- 13: Kontakte
- 14: Links
Aus der Rechtsprechung
BGH über Kündigung eines Heimvertrages
In einem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, dass eine nicht begründete Kündigung unwirksam ist. Im Falle einer Kündigung hat der Heimträger dem Bewohner eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist materielle Voraussetzung für den Räumungsanspruch und seine Titulierung.
Weitere Informationen zu diesem Urteil erhalten Sie unter www.bundesgerichtshof.de.
Urteil des OVG Bremen zur Unzuverlässigkeit eines Heimträgers
Der Träger eines Altenheims, der durch Einräumung einer Kontovollmacht Zugriff auf das Vermögen eines Heimbewohners hat, erweist sich als persönlich unzuverlässig, wenn er nicht nachweisen kann, von der Vollmacht ausschließlich zur Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers Gebrauch gemacht zu haben. Zweifel an einem ordnungsgemäßen Gebrauch gehen zu des Lasten des Heimträgers.



