Verwaltungstexte verständlich schreiben
"Die Ladung von Beteiligten ist als untunlich zu unterbleiben, da diese zweckmäßigerweise durch Übersendung von Ablichtungen über Form und Inhalt der vorliegenden Erklärung von Todes wegen unterrichtet werden."
Solche Sätze werden die Bürgerinnen und Bürger in Briefen der Kreisverwaltung künftig nicht mehr finden. Landrat Riebniger erwartet von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spätestens seit Ende 2003, dass sie Briefe und Bescheide so schreiben, dass man sie auf Anhieb verstehen kann. In Schreibwerkstätten geschulte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben in ihren Arbeitsbereichen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen unzählige Schreiben beispielhaft umformuliert.
Die Arbeitshilfe „Verwaltungstexte verständlich schreiben“ fasst zusammen, was die Beteiligten an Regeln erarbeitet haben und zeigt zahlreiche Beispiele auf, wie man schreiben sollte.
Und das ist aus dem oben stehenden Satz geworden:
„Ich habe den Angehörigen des Verstorbenen eine Kopie des Testamentes zugeschickt. Ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist deshalb nicht erforderlich.“
| weiterführende Dokumente | |
|---|---|
| Arbeitshilfe "Verwaltungstexte verständlich schreiben" | pdf-Dokument |

