Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Organigramme und Aktenplan

Für Bürgerinnen und Bürger trägt der freie Zugang zu Informationen zu einer höheren Akzeptanz behördlicher Entscheidungen bei, weil diese so besser nachvollzogen werden können. Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet deshalb seine Kommunen in Paragraph 12 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW ( IFG NRW), Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Die öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen - wenn möglich, in elektronischer Form.

Dieser Pflicht kommt der Kreis Soest gerne nach.

Erklärung wird geladen...
Logo der Hellweg-Region