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Soziale Sicherung

Personen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für Bearbeitung der Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv

Sozialhilfe (SGB XII)

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:

Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe - wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung - bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Soest.

Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, erlässt insbesondere für den Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung Rahmenvorgaben und Weisungen. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv aus.


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