- 1: Service + Info
- 2: Was macht der Kreis?
- 3: Bekanntmachungen + Ausschreibungen
- 4: Stellenangebote
- 5: Ausbildung beim Kreis Soest
- 6: Moderne Kreisverwaltung
- 7: Auto + Verkehr
- 8: Bauen + Wohnen + Kataster
- 9: Gesundheit + Soziales
- 10: Jugend + Familie
- 11: Natur + Landschaft + Wasser + Abfall
- 12: Rettungsdienst + Feuer- und Katastrophenschutz
- 13: Schule + Weiterbildung + Sport
- 14: Sicherheit + Ordnung
- 15: Tierhaltung + Lebensmittel
- 16: Ehrenamt
- 16.1: Aktuelles
- 16.2: Jugend
- 16.3: Betreuungen
- 16.4: Selbsthilfe
- 16.5: Sport
- 16.6: Naturschutz
- 16.7: Heimatpflege
- 16.8: Behindertenbeauftragter
- 17: Ideenbörse
- 18: Integration von Migranten
- 19: Zensus 2011
- 20: Kantine "Zum Amtsschimmel"
- 21: Mitpendler.de
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Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Kreises Soest
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2010 Siegfried Dobel zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Kreises Soest ernannt. Herr Dobel ist Leiter des Walpurgishauses ( „Wohnen für Menschen mit Behinderungen") des Evangelischen Pertheswerkes in Soest.
Kontakt:
Siegfried Dobel
Walpurgis-Haus
Oestinghauser Straße 18
59494 Soest
Tel.: 02921 9699 - 0
E-Mail: siegfried.dobel@pertheswerk.de
Der neue stellvertretende Behindertenbeauftragte heißt Dr. Wilhelm Günther vom Pädagogischen Zentrum vita communis in Werl.
Kontakt:
Dr. Wilhelm Günther
Pädagogisches Zentrum vita communis e.V.
Antoniusstr. 26
59457 Werl
Tel.: 02922 81050
E-Mail: info@vita-communis.de
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Kreises Soest
- ist beratendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen
- ist ordentliches Mitglied in der Gesundheitskonferenz
- ist ordentliches Mitglied in der Pflegekonferenz
- unterstützt den Behindertenkoordinator des Kreises Soest, Werner Rosenbaum, bei der Weiterentwicklung eines kooperativen, gemeindeintegrierten, psychosozialen Versorgungssystems für Menschen mit Behinderung im Kreis Soest
- wird bei den Planungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs bzw. bei Maßnahmen gem. § 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes angehört
- arbeitet mit den Selbsthilfegruppen im Kreis Soest und den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städten und Gemeinden zusammen
- wahrt die bereits bestehenden Strukturen im Bereich der Selbsthilfe
- nimmt repräsentative Aufgaben bei behinderten-relevanten öffentlichen Terminen wahr
Herr Dobel leitet Anfragen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen bzw. Fachabteilungen im Kreis Soest weiter. Er ermittelt Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen und sammelt Informationen über behinderten-relevante Fragestellungen. Außerdem führt er regelmäßig Gespräche zu aktuellen Behindertenfragen mit der Verwaltung des Kreises Soest. Mit der Hilfe von Herrn Dobel ist der Kreis Soest entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Soest sicherzustellen und die Entwicklung zu einem behindertenfreundlichen Kreis zu fördern.
Rechtsgrundlagen:
§ 13 BBG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen), Hauptsatzung des Kreises Soest



