Ausländerangelegenheiten
Ausländeramt
Alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die sich im Kreis Soest aufhalten oder aufhalten möchten, werden von der Ausländerbehörde des Kreises Soest bearbeitet (mit Ausnahme des Stadtgebietes Lippstadt). Ausländer sind die Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit (Spätaussiedler) besitzen.
Im wesentlichen werden folgende Dienstleistungen angeboten:
Ausstellung von Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige
- Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen–EU für Familienangehörige von Unionsbürgern, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit der Staaten der Europäischen Union besitzen
- Durchführung von Visa-Verfahren in Zusammenarbeit mit deutschen Vertretungen im Ausland für den befristeten oder unbefristeten Aufenthalt (Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufenthalte, Au-Pair-Aufenthalte) in Deutschland
- Ausstellung von Reisedokumenten, Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren oder Duldungen in besonderen Einzelfällen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (wird zur Zeit durch den Bürger-Service wahrgenommen)
- Ausstellung von Genehmigungen zum vorübergehenden Verlassen des Bereiches der Aufenthaltsgestattung in besonderen Einzelfällen (wird z.Z. durch den Bürger-Service wahrgenommen)
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Einladungen für Besucheraufenthalte) wird ebenfalls z.Z. durch den Bürger-Service wahrgenommmen
- Verlängerung von Touristenvisa in besonderen Einzelfällen (höhere Gewalt / Reiseunfähigkeit)
- Beratung, Organisation und Finanzierung von Weiter- oder Heimreisen mittelloser Ausländer oder ausreispflichtiger Ausländer, auch abgelehnte Asylbewerber
- Prüfung der Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Kosten
Die im Bereich der Ausländerangelegenheiten zu erhebenden Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Aufenthaltsverordnung.
Notwendige Unterlagen
Bei jeder Vorsprache oder Antragstellung benötigen wir den Pass oder, falls kein Pass vorhanden ist, sonstige Identitätsnachweise, um tätig werden zu können. Die Vorlage weiterer bestimmter Unterlagen kann nur im Einzelfall festgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Freizügigkeitsgesetz EU
- Beschäftigungsverfahrensverordnung (für im Inland lebende Ausländer)
- Beschäftigungsverordnung (für neu einreisende Ausländer)
- Integrationskursverordnung
- Richtlinien der Europäischen Union
- Internationale Verträge und Abkommen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Information BürgerService
Telefon: 02921 / 30-2001
Telefax: 02921 / 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de
AnsprechpartnerInnen zu allgemeinen ausländerrechtliche Fragen
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Frau Liebens-Kreft
Telefon: 02921 / 30-2607
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
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Frau Spiekermann
Telefon: 02921 / 30-2495
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
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Herr
Vetter
Telefon: 02921 / 30-2082
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
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Frau
Overbeck
Telefon: 02921 / 30-2076
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
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Frau
Engel
Telefon: 02921 / 30-2605
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
Ausreisepflichtige aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Montenegro, Kosovo)
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Frau
Cortner
Telefon: 02921 / 30-2087
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
Ausländer, die sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden
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Herr
Kerstin
Telefon: 02921 / 30-2081
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
-
Herr
Buller
Telefon: 02921 / 30-2061
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de
Integrationskursverordnung
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Frau
Cortner
Telefon: 02921 / 30-2087
Telefax: 02921 / 30-2121
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de

