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Ausländerangelegenheiten

Alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die sich im Kreis Soest aufhalten oder aufhalten möchten, werden von der Ausländerbehörde des Kreises Soest bearbeitet (mit Ausnahme des Stadtgebietes Lippstadt). Ausländer sind die Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit (Spätaussiedler) besitzen.

Im wesentlichen werden folgende Dienstleistungen angeboten:

Ausstellung von Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige

  • Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen–EU für Familienangehörige von Unionsbürgern, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit der Staaten der Europäischen Union besitzen
  • Durchführung von Visa-Verfahren in Zusammenarbeit mit deutschen Vertretungen im Ausland für den befristeten oder unbefristeten Aufenthalt (Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufenthalte, Au-Pair-Aufenthalte) in Deutschland
  • Ausstellung von Reisedokumenten, Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren oder Duldungen in besonderen Einzelfällen
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (wird zur Zeit durch den Bürger-Service wahrgenommen)
  • Ausstellung von Genehmigungen zum vorübergehenden Verlassen des Bereiches der Aufenthaltsgestattung in besonderen Einzelfällen (wird z.Z. durch den Bürger-Service wahrgenommen)
  • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Einladungen  für Besucheraufenthalte) wird ebenfalls z.Z. durch den Bürger-Service wahrgenommmen
  • Verlängerung von Touristenvisa in besonderen Einzelfällen (höhere Gewalt / Reiseunfähigkeit)
  • Beratung, Organisation und Finanzierung von Weiter- oder Heimreisen mittelloser Ausländer oder ausreispflichtiger Ausländer, auch abgelehnte Asylbewerber
  • Prüfung der Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

 

Kosten

Die im Bereich der Ausländerangelegenheiten zu erhebenden Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Aufenthaltsverordnung.

Notwendige Unterlagen

Bei jeder Vorsprache oder Antragstellung benötigen wir den Pass oder, falls kein Pass vorhanden ist, sonstige Identitätsnachweise, um tätig werden zu können. Die Vorlage weiterer bestimmter Unterlagen kann nur im Einzelfall festgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Aufenthaltsgesetz
  • Asylverfahrensgesetz
  • Freizügigkeitsgesetz EU
  • Beschäftigungsverfahrensverordnung (für im Inland lebende Ausländer)
  • Beschäftigungsverordnung (für neu einreisende Ausländer)
  • Integrationskursverordnung
  • Richtlinien der Europäischen Union
  • Internationale Verträge und Abkommen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

AnsprechpartnerInnen zu allgemeinen ausländerrechtliche Fragen
  • Frau Liebens-Kreft
    Telefon: 02921 / 30-2607
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


  • Frau Spiekermann
    Telefon: 02921 / 30-2495
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


  • Herr Vetter
    Telefon: 02921 / 30-2082
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


  • Frau Overbeck
    Telefon: 02921 / 30-2076
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


  • Frau Engel
    Telefon: 02921 / 30-2605
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


Ausreisepflichtige aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Montenegro, Kosovo)
  • Frau Cortner
    Telefon: 02921 / 30-2087
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


Ausländer, die sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden
  • Herr Kerstin
    Telefon: 02921 / 30-2081
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


  • Herr Buller
    Telefon: 02921 / 30-2061
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


Integrationskursverordnung
  • Frau Cortner
    Telefon: 02921 / 30-2087
    Telefax: 02921 / 30-2121
    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-soest.de


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