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Schwarzarbeit (Bekämpfung)

Der Gesetzgeber hat am 1. August 2004 das neue Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) in Kraft gesetzt. Zweck des Gesetzes ist eine intensivere Bekämpfung der Schwarzarbeit. In dem neuen Gesetz wurden unter anderem die auf mehrere Gesetze aufgeteilten Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung weitestgehend in einem „Stammgesetz“ zusammengefasst. Außerdem wurde erstmalig der Begriff der „Schwarzarbeit“ durch den Gesetzgeber definiert.

Nach dem neuen Gesetz leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  1. als Ausführender seine Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  2. seine ihm obliegenden steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt,
  3. als Empfänger einer Leistung seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Leistungsträger nicht nachkommt,
  4. seine Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht genügt oder die erforderliche Karte als Reisegewerbetreibender nicht besitzt,
  5. ein handwerkliches Gewerbe betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (unerlaubte Handwerksausübung).

Für die Verfolgung und Ahndung der unter Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 3 genannten Verstöße sind die Zollverwaltungen sowie der jeweilige Leistungsträger zuständig.

Die unter Punkt 4 und 5 genannten Verstöße werden durch die Ermittlungsgruppe der Kreisverwaltung Soest verfolgt und geahndet. Schwarzarbeiter und deren Auftraggeber gehen ein hohes Risiko ein. Ordnungswidrigkeiten wie Illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte und können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden! Die Geldbußen können nicht nur gegen denjenigen, der die Schwarzarbeit selbst ausführt, sondern auch gegen den Auftraggeber festgesetzt werden.

Volkswirtschaftliche Schäden

Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen im erheblichen Maße Gesellschaft und Volkswirtschaft. Der Wettbewerb wird verzerrt, Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, sind gegenüber illegal arbeitenden Konkurrenten oft im Nachteil. Dem sozialen Sicherungssystem werden Beiträge entzogen. Illegale Beschäftigung gefährdet bestehende Arbeitsplätze und behindert ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Auftraggeber, die Arbeiten schwarz vergeben, verlieren ihren Anspruch auf Ersatz und Garantie.

Verdacht melden

Der Kreis Soest hat sich deshalb im Zukunftskonzept 2020 das Ziel gesteckt, das örtliche Handwerk durch Bekämpfung der Schwarzarbeit zu schützen. Hinweise an die Ermittlungsgruppe zu möglicher Schwarzarbeit oder illegaler Handwerksausübung im Kreis Soest sind mit Hilfe des Formblatts „Hinweis auf Schwarzarbeit“möglich. Um Ermittlungen einleiten zu können, ist ein begründeter Anfangsverdacht nötig. Machen Sie deshalb so viele Angaben so konkret wie möglich. Von besonders hoher Beweiskraft sind stichhaltige Dokumente wie Angebote, Aufträge, Rechnungen, Quittungen oder Ähnliches, die dem Antrag mit beigefügt werden können. Die reine Vermutung eines Verstoßes reicht nicht aus, um ein Verfahren einzuleiten!

Selbstverständlich können Sie auch persönlich bei der Ermittlungsgruppe vorsprechen und eine Anzeige zu Protokoll geben.

Bei Fragen in handwerksrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Handwerkliche Eigenleistung am Bau

Private Bauherren, die Bauarbeiten mit Familienangehörigen oder Bekannte, Nachbarn und Kollegen ausführen, müssen diese Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden und versichern. Mehr Informationen unter www.bgbau.de

Unterstützung des Handwerks

Das Handwerk muss in seiner rechtmäßigen Ausführung gestärkt werden. Schwarzarbeit kann zum Beispiel auch bekämpft werden, indem gute Kampagnen zugunsten des Handwerks unterstützt werden. Die Ermittlungsgruppe des Kreises Soest weist aktuell auf die Kampagne des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hin. Diese Kampagne zeigt, welche Bedeutung das Handwerk für die Gesellschaft hat und möchte auf diese Weise viele junge Menschen für das Handwerk und eine handwerkliche Ausbildung begeistern. Details zu dieser Kampagne finden Sie unter www.handwerk.de

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
  • Handwerksordnung
  • Ordnungswidrigkeitengesetz


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Hinweis auf Schwarzarbeit      [pdf, 28,89 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Schwarzarbeit (Bekämpfung)
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