Landschaftsrechtliche Genehmigungen
- Selbständige landschaftsrechtliche Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung;
- Erteilung von Ausnahmen/Befreiungen vom Landschafts- oder Naturschutz
In vielen Fällen wird der genehmigungspflichtige Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren mitgeregelt.
Häufige Beispiele hierfür sind: Bauvorhaben im Außenbereich, Maßnahmen an Gewässern oder Waldumwandlung.
In anderen Fällen spricht die Untere Landschaftsbehörde die erforderliche Genehmigung aus. Hier sind in erster Linie zu nennen:
- Leitungsverlegungen im Außenbereich
- Anlage von Weihnachtsbaumkulturen
- Baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen im Außenbereich
- Gehölzbeseitigungen
- Anlage von Tiergehegen
- Maßnahmen, die im Widerspruch zur Naturschutz- oder Landschaftsschutzausweisung stehen (= Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung)
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme sowie nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrages.
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung kann formlos gestellt werden.
Die beantragte Maßnahme ist möglichst detailliert zu beschreiben. Dem Antrag ist stets ein Lageplan im Maßstab 1 : 5000, in dem die betroffene Fläche gekennzeichnet ist, beizufügen.
Der Antrag sollte auch Angaben über mögliche, vom Antragsteller selbst vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen enthalten.
Rechtsgrundlagen
- Landschaftsschutzgesetz NW
- Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen Kreis Soest und Arnsberger Wald
- Landschaftspläne des Kreises Soest
- Naturschutzgebiets-Verordnungen der Bezirksregierung Arnsberg
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Landschaftsrechtliche Genehmigungen
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Herr
Theodor Münstermann
Telefon: 02921 30-2240
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: theodor.muenstermann@kreis-soest.de



