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Führerschein - Mehrfachtäter-Punktsystem

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und –haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

In dem vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführten Verkehrszentralregister werden im wesentlichen Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörden, Bußgeldbehörden und Gerichten erfasst. Es werden nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen registriert.

Das Verkehrszentralregister und das damit verbundene Auskunftssystem dient im wesentlichen dazu, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen, indem die eingetragenen Entscheidungen gewichtet, also bepunktet werden.

Im Bußgeldkatalog steht, für welchen Verkehrsverstoß es wie viele Punkte gibt. Bei bestimmten Punkteständen ergeben sich für den »Verkehrssünder« Folgen. Punkte werden mindestens zwei Jahre in einer Kartei (in Flensburg) gespeichert, aus Straftaten bleiben sie sogar fünf Jahre bestehen.

Kommen innerhalb dieser Fristen keine neuen Punkte dazu, erlöschen sie. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird ebenfalls registriert und bringt Punkte-Rabatt, aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt.

Wollen Sie weitere Informationen?

Kosten

  • Verwarnung 17,90 Euro + 2,50 Euro Zustellkosten
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar 25,60 Euro zzgl. der Teilnahmegebühren für das Aufbauseminar + 2,50 Euro Zustellkosten
  • Entzug der Fahrerlaubnis 100,20 Euro + 2,50 Euro Zustellkosten
  • Sollte der Führerschein im Entzugsverfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sein, fallen 50 Euro pro Vollstreckungsbesuch an
  • Eventuelle Mahnkosten bei nicht fristgerechter Zahlung erfahren Sie bei der Kreiskasse Soest

 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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