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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Grundsätzlich unterliegen alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer Untersuchung.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt

Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.

Dieses gilt für folgende Tierarten:

  • Rind
  • Schwein
  • Schafe und Ziegen
  • Pferde
  • Gehegewild ( Damwild und Wildschweine)

Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die Sie gerne Auskünfte telefonisch erhalten können.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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