Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
Wir bieten als sonstigen Service auch die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften an.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BürgerService sind in einem gesetzlich abgegrenzten Bereich autorisiert, bestimmte Dokumente und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BürgerService sind in einem gesetzlich abgegrenzten Bereich autorisiert, bestimmte Dokumente und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Beglaubigung von Dokumenten:
Original und Kopie eines von einer Behörde ausgestellten oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmten Schriftstückes.
Beglaubigung von Unterschriften:
Die zu beglaubigende Unterschrift muss unter Vorlage eines amtlich anerkannten Ausweises vor Ort geleistet werden.
Wichtig:
Es können keine Personenstandsurkunden beglaubigt werden. Dies erfolgt nur bei den Standesämtern der Ortsbehörden.
Kosten
Die Gebühr für jede ausgeführte Beglaubigung eines Dokumentes beträgt 3,75 EUR; für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr von 2 EUR erhoben.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
SGB X (Verwaltungsverfahren)
Gebührensatzung des Kreises Soest in der jeweils gültigen Fassung
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de



