Führerschein - Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Sie haben Ihren Führschein verloren bzw. er wurde Ihnen gestohlen?
Ist ein Führerschein in Verlust geraten, hat der Inhaber dieses der Führerscheinstelle unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Kosten
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Personalausweis
- ein Lichtbild (35 x 45 mm, biometrisch >>> siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV)
- Bei einem Diebstahl und erfolgter Anzeigenerstattung bringen Sie bitte die Diebstahlsanzeige (der deutschen Polizei) mit.
- Sollte der Führerschein verloren bzw. vernichtet worden sein, müssen Sie über den Verlust Ihres Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese kann bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Dienststellen oder bei einem Notar abgegeben werden.
- Sollte der Führerschein nicht durch den Kreis Soest / Altktreis Lippstadt ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde verlangt (da in diesem Fall keine Daten zu einem auswärtigen Führerschein gespeichert sind). Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung diese Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sollte die Karteikartenabschrift nicht vorliegen, wird diese durch den Kreis Soest eingeholt, welches unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit bedeuten kann.
In jedem Fall müssen Sie persönlich den neuen Führerschein beantragen. Der Führerschein wird Ihnen in der Regel per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheines wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die im Inland dazu berechtigt, ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug zu führen.
Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde?
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den alten Führerschein bei der Abteilung Kfz.-Zulassungen und Führerscheine - Führerscheinstelle - abzugeben. Wenn Sie den Führerschein als Erinnerung behalten wollen, können wir Ihnen den alten Führerschein entwertet zurückgeben. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn es sich bei dem verlorenen Führerschein um einen Kartenführerschein handelte. In keinem Fall berechtigt der als Verlust gemeldete Führerschein zum Führen eines Fahrzeuges.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz StVG | www.verkehrsportal.de
- Fahrerlaubnisverordnung FeV | www.verkehrsportal.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr Dörmann
Telefon: 02921 30-2766
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr
Moselage
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlummer
Telefon: 02921 30-2780
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Plog
Telefon: 02921 30-2788
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau Ebbers
Telefon: 02921 30-2792
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Kemper
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 30-3619
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Schlüter
Telefon: 02921 30-3615
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Linnemann
Telefon: 02921 30-3620
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr
Kaup
Telefon: 02921 30-3621
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de



