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Führerschein - Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Sie haben Ihren Führschein verloren bzw. er wurde Ihnen gestohlen?

Ist ein Führerschein in Verlust geraten, hat der Inhaber dieses der Führerscheinstelle unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. 

 

Kosten

i.d.R. 53,- Euro

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Personalausweis
  • ein Lichtbild (35 x 45 mm, biometrisch >>> siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV)
  • Bei einem Diebstahl und erfolgter Anzeigenerstattung bringen Sie bitte die Diebstahlsanzeige (der deutschen Polizei) mit.
  • Sollte der Führerschein verloren bzw. vernichtet worden sein, müssen Sie über den Verlust Ihres Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese kann bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Dienststellen oder bei einem Notar abgegeben werden.
  • Sollte der Führerschein nicht durch den Kreis Soest  / Altktreis Lippstadt ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde verlangt (da in diesem Fall keine Daten zu einem auswärtigen Führerschein gespeichert sind). Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung diese Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sollte die Karteikartenabschrift nicht vorliegen, wird diese durch den Kreis Soest eingeholt, welches unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit bedeuten kann.

 

In jedem Fall müssen Sie persönlich den neuen Führerschein beantragen. Der Führerschein wird Ihnen in der Regel per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheines wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die im Inland dazu berechtigt, ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug zu führen.

Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde?

 

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den alten Führerschein bei der Abteilung Kfz.-Zulassungen und Führerscheine - Führerscheinstelle -  abzugeben. Wenn Sie den Führerschein als Erinnerung behalten wollen, können wir Ihnen den alten Führerschein entwertet zurückgeben. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn es sich bei dem verlorenen Führerschein um einen Kartenführerschein handelte. In keinem Fall berechtigt der als Verlust gemeldete Führerschein zum Führen eines Fahrzeuges.

 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
Führerscheinstelle Lippstadt
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