Vermessungen
- Sie Ihr Grundstück teilen wollen ( z.B. um einen Grundstücksteil zu veräußern ),
- Unklarheiten über den Verlauf oder die Abmarkung einer Grenze bestehen,
- auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde,
- Sie einen amtl. Lageplan oder sonstige verm.-technische Leistungen (z.B. Absteckungen) benötigen.
Katastervermessungen können von Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
Bei Teilungsvermessungen sind behördliche Genehmigungen - soweit erforderlich - zu beachten ( Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis ), außerdem sind Angaben zum Verlauf der neuen Grenze zu machen.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Der jeweilige Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen zu lassen.
Kosten
Die Gebühren richten sich
- bei Teilungsvermessungen nach der Länge der zu vermessenen Grenzen nach, der Fläche der neu entstandenen Grundstücke sowie dem Bodenwert im Vermessungsgebiet
Beispiel:
(Baugrundstück, Grenzlänge 50-100m ca. 650 qm, Bodenwert 80 EUR)
Vermessungsgebühren: 1280 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
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bei Grenzvermessung nach der Länge der zu vermessenden Grenzen und dem Bodenwert im Vermessungsgebiet
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bei Gebäudeeinmessungen nach den Normalherstellungskosten `95
NHK `95 Gebühr
bis 25.000,- EUR 250,- EUR zzgl. MWST
ü. 25.000,- bis 75.000,- EUR 400,- EUR zzgl. MWST
ü. 75.000,- bis 300.000,- EUR 750,- EUR zzgl. MWST
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über dieLandesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NW)
- 1-4 DVO z. VermKatG NRW
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
- Gebührenordnung für die Kataster- und Vermessungsbehörden in NW (VermGebO NW)GebG NW)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Gebäudeeinmessung (Antrag) (PDF)
Dateigröße: 16,4 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Brigitte Wittenberg
Telefon: 02921 / 30-2372
Telefax: 02921 / 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de
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Frau
Annette Heinrichsmeier
Telefon: 02921 / 30-2373
Telefax: 02921 / 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de
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Frau
Claudia Schneider
Telefon: 02921 / 30-2371
Telefax: 02921 / 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de

