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Unterhaltssicherung

Aufgabe der Unterhaltssicherung ist es, den zum Grundwehr- oder Zivildienst oder zu Wehrübungen Einberufenen und ihren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes zu gewähren.

Der Kreis Soest ist für folgende Leistungen im Rahmen der Unterhaltssicherung zuständig, soweit die/der Antragsteller/in den Wohnsitz im Kreis Soest hat (Ausnahme Stadt Lippstadt, hier müssen die Anträge direkt bei der Stadt Lippstadt gestellt werden):

  • Allgemeine Leistungen und besondere einmalige Zuwendungen für die Ehefrau und eheliche Kinder
  • Sonderleistungen z. Bsp. in Form von Beitragserstattungen für Risikoversicherungen (Kranken- Unfall- oder Haftpflichtvers)
  • Mietbeihilfen für angemieteten eigengenutzten Wohnraum
  • Wirtschaftsbeihilfen für Wehr – oder Zivildienstleistende, die eine selbständige Tätigkeit ausüben oder Inhaber eines Gewerbebetriebes sind
  • Verdienstausfallentschädigungen während einer Wehrübung
  • Einzelleistungen an unterhaltsberechtigte Familienangehörige

Notwendige Unterlagen

Formeller Antrag und weitere nach Leistungsart abhängige Unterlagen können bei der Unterhaltssicherungsbehörde des Kreises Soest angefordert werden. Um abschließend abzuklären, welche Antragsunterlagen benötigt werden, empfiehlt es sich, vorab einen Beratungstermin abzustimmen. Wichtig ist, dass das Antragsrecht 3 Monate nach Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes erlischt.

Rechtsgrundlagen

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Unterhaltssicherung
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