Fachstelle »Behinderte Menschen im Beruf«
Der Kreis Soest als örtlicher Träger unterhält eine Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf. Diese unterstützt Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte beschäftigen und schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte, die im Berufsleben stehen.
Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, Gleichgestellte haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30.
Die Fachstelle »Behinderte Menschen im Beruf« steht als ortsnaher Ansprechpartner im Kreis Soest (Ausnahme Stadt Lippstadt) zur Verfügung.
Die Fachstelle »Behinderte Menschen im Beruf« steht sowohl den Arbeitgebern, als auch den schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Betriebsräten und den Schwerbehindertenvertretungen beratend und fördernd zur Seite durch
- Beratung, Betreuung und Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung
- Begleitende finanzielle Hilfen für Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile
- Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens gem. SGB IX (Anhörung des schwerbehinderten Menschen, Durchführung der Kündigungsverhandlung unter Einbeziehung aller beteiligten Partner, Berichterstattung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Integrationsamt in Münster)
Nützliche Links
- www.lwl.org/lwl/soziales
Die Homepage des Integrationsamtes Münster gibt einen Überblick über Hilfen, die im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen möglich sind. Ebenso werden weitere Links zu Service und Fachdiensten dargestellt. - http://www.integrationsaemter.de/
Die Homepage der Integrationsämter bietet eine umfassende Darstellung der Leistungen an Schwerbehinderte und Arbeitgeber. Im Praxisteil des Fachlexikons "ABC der Behindertenhilfe" findet sich ein Überblick über die Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen. - http://www.bma.bund.de/
Auf seiner Homepage stellt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seine Leistungen, u.a. im Bereich der Sozialen Sicherung vor und bietet weitere Informationen an. - http://www.arbeitsagentur.de/
Hier werden die Leistungen der Agentur für Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der schwerbehinderten Menschen dargestellt. - http://www.masqt.nrw.de/
Hier stellt das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage seine Behindertenpolitik dar. - http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen stellt hier ihre Leistungen, incl. Rehabilitation sowie Rente vor und nennt Beratungsstellen. - http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet sehr umfangreiche Informationen, u.a. zum Thema medizinischer und beruflicher Rehabilitation.
Weitere Informationen liefern:
- http://www.arbeitswissenschaft.de/
Die Homepage des Instituts für Arbeitswissenschaft mit interessanten Beiträgen zum Thema Arbeitsergonomie/ Arbeitsschutz. - http://www.rehadat.de/
Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation REHADAT ist ein Informationssystem zur Unterstützung der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt. In zehn Datenbanken zu verschiedenen Themenbereichen der beruflichen Rehabilitation wird umfangreiches Informationsmaterial sowohl für die Mitwirkenden auf dem Gebiet als auch für die Betroffenen zur Verfügung gestellt. - http://www.imba.de/
Homepage des Projekts IMBA - Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt. IMBA bedient sich der Methode des Vergleichs von Arbeitsanforderungen und menschlichen Fähigkeiten zur Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung von behinderten oder leistungsgewandelten Arbeitnehmern.
Notwendige Unterlagen
- Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Schwerbehinderten - Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Peter Czylwik
Telefon: 02921 30-2903
Telefax: 02921 30-2389
E-Mail: peter.czylwik@kreis-soest.de
-
Herr
Erwin Berkenbusch
Telefon: 02921 30-2902
Telefax: 02921 30-2389
E-Mail: erwin.berkenbusch@kreis-soest.de



