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Altlastenkataster - Auskünfte

Jeder, der ein Grundstück oder ein Immobilie erwerben will, sollte sich vorher erkundigen, ob dieses Objekt in dem Kataster über Altlastenverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist . Denn dort könnten evtl. in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.



Von der Abteilung Abfallwirtschaft / Bodenschutz bekommen Sie darüber hinaus Hilfestellungen, wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt werden.

Notwendige Unterlagen

Für schriftliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster ist eine genaue Lagebezeichnung und möglichst ein Eintrag in einer Übersichtskarte erforderlich. Sie benötigen dazu einen schriftlichen Antrag. Diesen finden Sie unter »Formulare, Infos usw.«

Rechtsgrundlagen

  • Bundesbodenschutz-Gesetz
  • Bundesbodenschutz-Verordnung
  • Landesbodenschutzgesetz
  • Umweltinformationsgesetz

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Altlastenkataster/Auskünfte
  • Herr Schäfer
    Telefon: 02921 / 30-2206
    Telefax: 02921 / 30-2386
    E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-soest.de


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