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Abfallentsorgung / Abfallberatung

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sieht vor, Abfälle möglichst schon im Rahmen von Produktionsprozessen und auf Verbraucherebene zu vermeiden. Darüber hinaus sollen nicht vermeidbare Abfälle durch Getrennthaltung einer möglichst umfassenden stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Nicht verwertbare Abfälle sollen - soweit erforderlich - behandelt und ansonsten umweltverträglich beseitigt werden.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde versteht sich in erster Linie als Anlauf- und Beratungsstelle für diejenigen, die Informationsbedarf bezüglich ihrer Verpflichtungen aus den gesetzlichen Vorschriften haben. Sie hat aber auch die Aufgabe, die im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion festgestellten Verstöße durch Anordnung ordnungsrechtlicher Maßnahmen abzustellen oder durch Verhängung einer Geldbuße zu ahnden.

Organisation der Abfallwirtschaft im Kreis Soest

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist in Nordrhein-Westfalen eine hoheitliche Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Somit fällt dem Kreis Soest die Aufgabe zu, für sein Gebiet die Entsorgungssicherheit zu garantieren, in dem er die Abfallvermeidung fördert und Anlagen zur Abfallverwertung und –beseitigung zur Verfügung stellt. Die Verantwortung für die Einsammlung und den Transport der Abfälle obliegt nach Landesrecht den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Seit 1993 hat der Kreis Soest die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) mit der Durchführung der Entsorgung, Verwertung und Behandlung von Abfällen aus Haushalten sowie der Abfallberatung beauftragt. Die Verantwortung für diese Aufgaben liegt aber weiterhin beim Kreis Soest.

Für die Entsorgung gewerblicher Abfälle ist die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH dagegen seit 1998 selbstständig hoheitlich tätig.

Abfallberatung

Unternehmen aus Gewerbe, Industrie, Handel und dem Dienstleistungssektor haben eine Vielzahl unterschiedlicher Abfälle zu entsorgen. Das Spektrum reicht von Abfällen zur Beseitigung über Abfälle zur Verwertung bis hin zu gefährlichen Abfällen. Entsorgungsmaßnahmen können daher nur speziell auf die Unternehmen zugeschnitten werden. Hierzu bietet Ihnen die Gewerbeabfallberatung der ESG eine individuelle Vor-Ort-Beratung mit einer entsprechenden Entsorgungskonzeption an.

Ansprechpartner der ESG:

Die Abfallwirtschaftsberater für private Haushalte sind bei den Stadtverwaltungen in Lippstadt, Warstein und Werl sowie in Soest bei der ESG zu erreichen. Informationen über die verschiedenen Sammelsysteme in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden finden Sie unter www.esg-kreis-soest.de, Telfon 02921 353111. 

Änderungen der Behältergröße, Fragen zu Gebührenbescheiden der Müllabfuhr u. ä. sowie Anmeldungen zur Sperrmüllabfuhr sind bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen.

Die Standorte der Entsorgungsanlagen im Kreis Soest mit den Öffnungszeiten finden Sie hier, Telefon 02921 353111.

 

Rechtsgrundlagen

  • Abfallsatzung des Kreises Soest
  • Abfallgebührensatzung
  • Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Abfallentsorgung / Abfallberatung
  • Herr Alfons Matuszczyk
    Telefon: 02921 / 30-2205
    Telefax: 02921 / 30-2386
    E-Mail: alfons.matuszczyk@kreis-soest.de


  • Herr Werner Luig
    Telefon: 02921 / 30-2202
    Telefax: 02921 / 30-2386
    E-Mail: werner.luig@kreis-soest.de


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