Abfälle aus privaten Haushalten
Der Kreis Soest hat zusammen mit den Städten und Gemeinden die Entsorgung der Abfälle für die Bürger sicherzustellen.
Hierbei übernehmen die Städte und Gemeinden die Einsammlung und der Kreis die Verwertung und Beseitigung der Abfälle sowie die Beratung ihrer Bürger in Fragen der Vermeidung und Entsorgung.
Abfallberatung
Im Auftrag des Kreises informieren die Abfallwirtschaftsberater der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) über Fragen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Unter der Adresse www.esg-kreis-soest.de sind u.a. auch viele Informationen über die Abfallsammlungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu finden.
Die Abfallwirtschaftsberater sind bei der ESG unter der Tel.-Nr. 02921 353111 zu erreichen.
E-Mail Kontakt
Abfallentsorgung an den Anlagenstandorten
Für den Fall, dass außergewöhnliche Mengen an Abfällen entsorgt werden müssen, die nicht in das Sammelsystem der Städte und Gemeinden passen, wie z.B. beim Renovieren oder bei größeren Mengen an Baumschnitt, bestehen Anlieferungsmöglichkeiten an den Entsorgungsanlagen. Die Kosten ergeben sich aus der Gebührensatzung des Kreises Soest. Die Regelungen über die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Kreis Soest sind in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt. „Sonderabfälle“ aus Haushalten können an den Abfallwirtschaftszentren in Erwitte und Werl sowie an den Werstoffhöfen in Soest und Geseke und an den Annahmestellen in Lippstadt kostenlos abgegeben werden.
Sonderabfälle
Neben den Sammelsystemen für Restmüll, Bioabfall, Papier, Glas, Metalle und Verbunde müssen umweltgefährdende gesondert entsorgt werden. Dabei können z.B. folgende Abfälle aus Haushalten abgegeben werden:
- Lösemittel / Lösemittelgemische
- Säuren und Säuregemische (Reinigungsmittel)
- Ammoniaklösungen
- Fotochemikalien
- Autofeuerlöscher
- Quecksilberhaltige Abfälle (Thermometer)
- Organische und anorganische Chemikalien (Chemiebaukasten)
- Altlacke, Altfarben (nicht ausgehärtet)
- Holzschutzmittel
- Leim- und Kleberreste
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Beizen, Reiniger
- Laugen und Laugengemische
- Kondensatoren
- Spraydosen mit Restinhalt
Altöl: hier besteht eine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung durch den Handel
Batterien/Akkus: Der Handel ist nach der Batterieverordnung zur Rücknahme aller Batterien und Akkus verpflichtet, egal ob sie schadstoffhaltig sind oder nicht. Die Bürger sind ebenfalls verpflichtet, diese getrennt zu sammeln und abzugeben.
Bei Fragen hilft die Abfallwirtschaftsberatung (Tel.: 02921 353111).
Kleinere Mengen an Sonderabfällen von gewerblichen Erzeugern werden nach Anmeldung gegen Entgelt angenommen. Auskünfte erteilt die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH - ESG (Tel.: 02921-353111).
Kompostierung
Das Kompostieren im eigenen Garten stellt die direkte Möglichkeit dar, Bioabfälle zu verwerten. Aber nur, wenn auf eine gute Durchmischung und Belüftung geachtet wird, entstehen weder unangenehme Gerüche noch kommt es z.B. zum Befall mit Nagern.
Der erzeugte Kompost hilft hervorragend zur Bodenverbesserung und ersetzt mineralischen Dünger. Er kann aber auch z.B. bei Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, zum Abdecken von Baumscheiben und zur Düngung von Blumen- und Gemüsebeeten eingesetzt werden.
Manche Bioabfälle sind jedoch problematisch für diese Eigenkompostierung
- wie z. B. Speisereste, Knochen, verdorbene Lebensmittel, weil sie Nager anziehen,
- weil sie ihre Keimfähigkeit nicht verlieren, wie z. B. samende Wildkräuter und Girsch,
- wenn sie in großen Mengen anfallen, wie z. B. Grasschnitt und Laub,
- weil sie sich schwer zersetzen, wie z. B. Eichenlaub und Tannengrün,
- weil sie schlecht zu handhaben sind, wie z. B. dorniger Heckenschnitt,
- weil Erreger von Pflanzenkrankheiten erhalten bleiben, wie z. B. Mehltau und Krautfäule.
Nutzen Sie die Biotonne als Spezialist für schwierige Fälle. Denn in den Kompostierungsanlagen können problematische Bioabfälle verarbeitet werden. Durch die technisierte Aufbereitung und Rottesteuerung werden in den Kompostmieten Temperaturen von 70° C erreicht, die Wildkrautsamen sowie Krankheitserreger abtöten und Nager abschrecken.
Neben der Biotonne gibt es auch die Möglichkeit über direkte Anlieferung von Garten- und Parkabfällen an den Kompostierungsanlagen die Verwertung organischer Abfälle zu unterstützen.
An den Anlagen kann außerdem fertiger Kompost in verschiedenen Sortierungen gekauft werden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Abfallsatzung des Kreises Soest
Abfallgebührensatzung
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Abfallgebührensatzung (PDF)
Dateigröße: 106,1 Kilobytes -
Abfallentsorgungssatzung (PDF)
Dateigröße: 57,3 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Alfons Matuszczyk
Telefon: 02921 / 30-2205
Telefax: 02921 / 30-2386
E-Mail: alfons.matuszczyk@kreis-soest.de
-
Herr
Werner Luig
Telefon: 02921 / 30-2202
Telefax: 02921 / 30-2386
E-Mail: werner.luig@kreis-soest.de

