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Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz dient dazu, ökologisch wertvolle Flächen naturschutzgerecht zu bewirtschaften. Gefördert werden Flächen, die bevorzugte Lebensräume für seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Tiere und Pflanzen sind. Gleichzeitig soll die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen erhalten werden.

Die Ziele des Vertragsnaturschutzes sind:

  • Der Erhalt, die Verbesserung oder die Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten
  • Die gezielte Pflege der für den Naturschutz wichtigen Acker- und Grünlandbereiche sowie naturnaher Biotopflächen z. B. Magerrasen und Schledden 

Die naturschutzgemäße Pflege von ökologisch wertvollen Bereichen im Bundesland NRW wird gefördert. Besonders förderungswürdig sind Naturschutzgebiete und geschützte Biotope (§ 62 Landschaftsgesetz). Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen hat der Kreis Soest ein Kulturlandschaftsprogramm beschlossen.

Fördermittel

Für folgende Bereiche können Fördermittel beantragt werden:

  • Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern: Diese Maßnahme dient dem Erhalt von Ackerlebensgemeinschaften, insbesondere dem Schutz von Ackerwildkräutern und zur Sicherung des Lebensraums für Vogelarten des Offenlandes.
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland: Die Förderung zielt auf den Erhalt wertvoller Grünlandbiotope im Kreis Soest. Förderfähig sind: a) Umwandlung von Acker in extensives Grünland (nur in festgelegten Gebieten), b) die Aushagerung des Grünlandes mit aufwuchsgerechter Nutzung und c) die zeitliche Beschränkung der frühest möglichen Nutzung. Für diese Maßnahme ist eine sogenannte Förderkulisse festgelegt. In der Förderkulisse ist graphisch gekennzeichnet, welche Flächen gefördert werden können (siehe unten Formulare, Infos usw.)
  • Streuobstwiesen: Das Ziel dieses Programms ist der Erhalt und die Ergänzung von älteren, bestehenden Streuobstwiesen als Elemente der bäuerlichen Kulturlandschaft. Gefördert werden die Pflege und Nachpflanzung von Obstbäumen alter Sorten und zusätzlich die extensive Grünlandbewirtschaftung auf Streuobstwiesen.
  • Biotopanlage und -pflege: Dieses Maßnahme dient der Pflege und Ergänzung von älteren Hecken.

Prämienübersicht und Förderdauer

Die Vertragsdauer beträgt mindestens 5 Jahre. Vorab können bereits Informationen zu den Prämien eingesehen werden (siehe unten Formulare, Infos usw.) Die Auswahl der einzelnen Förderbausteine sollte in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des Kreises Soest besprochen werden, damit die bestmögliche betriebsspezifische Lösung für den individuellen landwirtschaftlichen Bereich gefunden wird. Hier werden dann auch die finanziellen Fördermöglichkeiten erörtert.

Ansprechpartner für das Bewilligungsverfahren ist Herr Kneisz (siehe Kontaktdaten unten auf der Seite).

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen erhalten können Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter. Die Abwicklung des Antrages und der Auszahlung erfolgt über das System der Landwirtschaftskammer zur Prämienauszahlung. In der 5-jährigen Laufzeit wird die Prämie jährlich ausgezahlt. Der hierfür notwendige Antrag muss jährlich neu beim Kreis gestellt werden. Die erste Prämie wird im Folgejahr nach dem Vertragsabschluss gezahlt.

Rechtsgrundlagen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Infoblatt Kulturlandschaftsprogramm Kreis Soest      [pdf, 543,78 Kilobyte]
Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Soest      [pdf, 519,5 Kilobyte]
Flyer Vereinbarung Hellwegbörde      [pdf, 1.151,26 Kilobyte]
Vogelschutz - Die Hellwegbörde-Broschüre      [pdf, 6.070,4 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Für das Bewilligungsverfahren
Für allgemeine Informationen und das Auszahlungsverfahren
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