Fischerprüfung
Der Kreis Soest ist als Untere Fischereibehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Fischerprüfung. Personen, die angeln möchten, müssen einen gültigen Fischereischein (Angelschein) besitzen. Die Erteilung eines Fischereischeins ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Kreis Soest bietet allen interessierten Bürgerinnnen und Bürgern im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres Prüfungstermine an, die rechtzeitig durch Öffentliche Bekanntmachung im Internetauftritt des Kreises Soest und durch Aushang bekannt gegeben werden. An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die mindestens 13 Jahre alt sind.
Die Zulassung zur Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu beantragen.
Die nächsten Prüfungstermine: Freitag, 11. Mai 2012 und Samstag, 12. Mai 2012
Kosten
Prüfungsgebühr: 50,00 EURO
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Fischerprüfungsordnung
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Michael Erkens
Telefon: 02921 30-2241
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: michael.erkens@kreis-soest.de



