Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Fischerprüfung

Der Kreis Soest ist als Untere Fischereibehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Fischerprüfung.

Personen, die angeln möchten, müssen einen gültigen Fischereischein (Angelschein) besitzen. Die Erteilung eines Fischereischeins ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Der Kreis Soest bietet allen interessierten Bürgerinnnen und Bürgern im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres Prüfungstermine an, die rechtzeitig durch Öffentliche Bekanntmachung im Internetauftritt des Kreises Soest und durch Aushang bekannt gegeben werden.

An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die mindestens 13 Jahre alt sind.

Die Zulassung zur Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zu beantragen.

Die nächsten Prüfungstermine: 

12. und 13. November 2010 in Soest

Kosten

Prüfungsgebühr: 50,00 EURO

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz
Fischerprüfungsordnung

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Fischerprüfung
  • Herr Michael Rocholl
    Telefon: 02921 / 30-2241
    Telefax: 02921 / 30-2394
    E-Mail: michael.rocholl@kreis-soest.de


Logo der Hellweg-Region