Jägerprüfung
Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jadgschein besitzen. Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus
- einem schriftlichen Teil
- einer Schießprüfung und
- einem mündlich-praktischen Teil besteht.
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird.
An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind. Sie findet jährlich im April/Mai statt.
Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung im Internetauftritt des Kreises Soest und durch Aushang bekannt gemacht.
Die Zulassung zur Prüfung ist bei der unteren Jagdbehörde spätestens 2 Monate vor dem Prüfungstermin zu beantragen.
Die nächsten Püfungstermine:
- ab dem 2. Mai 2011
Kosten
Zulassungsgebühr: 30,00 EURO
Prüfungsgebühr: 220,00 EURO
Insgesamt: 250,00 EURO
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf und
- ein Nachweis über die eingezahlte Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz
Landesjagdgesetz
Jägerprüfungsordnung
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (PDF)
Dateigröße: 76,9 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Michael Rocholl
Telefon: 02921 / 30-2241
Telefax: 02921 / 30-2394
E-Mail: michael.rocholl@kreis-soest.de

