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Jägerprüfung

Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.

Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jadgschein besitzen. Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus 

  • einem schriftlichen Teil 
  • einer Schießprüfung und 
  • einem mündlich-praktischen Teil besteht.

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird.

An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind. Sie findet jährlich im April/Mai statt.

Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung im Internetauftritt des Kreises Soest und durch Aushang bekannt gemacht.

Die Zulassung zur Prüfung ist bei der unteren Jagdbehörde spätestens 2 Monate vor dem Prüfungstermin zu beantragen.

Die nächsten Püfungstermine:

  • ab dem 2. Mai 2011 

 

Kosten

Zulassungsgebühr: 30,00 EURO
Prüfungsgebühr:   220,00 EURO

Insgesamt:          250,00 EURO

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf und
  • ein Nachweis über die eingezahlte Verwaltungsgebühr

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz
Landesjagdgesetz
Jägerprüfungsordnung


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Jägerprüfung
  • Herr Michael Rocholl
    Telefon: 02921 / 30-2241
    Telefax: 02921 / 30-2394
    E-Mail: michael.rocholl@kreis-soest.de


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