Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die Zulässigkeit eines Standortes klären.
Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Kosten
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.
Notwendige Unterlagen
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bauvoranfrage - Bezirk Welver, Anröchte (Hauptort)
-
Frau
Elke Alfrink-Jungeilges
Telefon: 02921 / 302440
Telefax: 02921 / 302395
E-Mail: elke.alfrink-jungeilges@kreis-soest.de
Bauvoranfrage - Bezirk Möhnesee, Ense, Anröchte (Ortsteile)
-
Frau
Verena Büker
Telefon: 02921 / 30-2439
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: verena.bueker@kreis-soest.de
Bauvoranfrage - Bezirk Bad Sassendorf, Lippetal, Rüthen
-
Herr
Wolfgang Flecke
Telefon: 02921 / 30-2447
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: wolfgang.flecke@kreis-soest.de
Bauvoranfrage - Bezirk Erwitte
-
Frau
Beatrice Gieschen
Telefon: 02921 / 30-2437
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: beatrice.gieschen@kreis-soest.de
Bauvoranfrage - Bezirk Wickede
Bauvoranfrage - Bezirk Geseke und Große Sonderbauten, Windkraftanlagen und BImSchG- Verfahren
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Herr
Frank Hoffmann
Telefon: 02921 / 30-2449
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: frank.hoffmann@kreis-soest.de
Bauvoranfragen
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Frau
Rebecca Meyer
Telefon: 02921 / 30-2448
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: rebecca.meyer@kreis-soest.de

