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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die Zulässigkeit eines Standortes klären.

 

Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Kosten

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Notwendige Unterlagen

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid
  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Bauvoranfrage - Bezirk Welver, Anröchte (Hauptort)
  • Frau Elke Alfrink-Jungeilges
    Telefon: 02921 / 302440
    Telefax: 02921 / 302395
    E-Mail: elke.alfrink-jungeilges@kreis-soest.de


Bauvoranfrage - Bezirk Möhnesee, Ense, Anröchte (Ortsteile)
  • Frau Verena Büker
    Telefon: 02921 / 30-2439
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: verena.bueker@kreis-soest.de


Bauvoranfrage - Bezirk Bad Sassendorf, Lippetal, Rüthen
  • Herr Wolfgang Flecke
    Telefon: 02921 / 30-2447
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: wolfgang.flecke@kreis-soest.de


Bauvoranfrage - Bezirk Erwitte
  • Frau Beatrice Gieschen
    Telefon: 02921 / 30-2437
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: beatrice.gieschen@kreis-soest.de


Bauvoranfrage - Bezirk Wickede



Bauvoranfrage - Bezirk Geseke und Große Sonderbauten, Windkraftanlagen und BImSchG- Verfahren
  • Herr Frank Hoffmann
    Telefon: 02921 / 30-2449
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: frank.hoffmann@kreis-soest.de


Bauvoranfragen
  • Frau Rebecca Meyer
    Telefon: 02921 / 30-2448
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: rebecca.meyer@kreis-soest.de


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