Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Seit dem 01.10.2005 beteiligt sich das Land NRW an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17". Demnach können 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, schon vor ihrem 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind dabei zu beachten:
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Nach bestandener Prüfung wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt (sofern nur eine Fahrerlaubnisklasse beantragt wurde). Damit wird dem Jugendlichen erlaubt, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands in Begleitung Auto zu fahren. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein hergestellt und anschließend ausgehändigt.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein; hier können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben
- nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Kosten
59,40 Euro inklusive einer Begleitperson
jede weitere Begleitperson 8,30 Euro
Notwendige Unterlagen
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (Anlage 1) mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern sowie deren Personalausweise/Reisepässe auch in Kopie
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
- Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle des Kreises Soest abzugeben.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz StVG | www.verkehrsportal.de
- Fahrerlaubnisverordnung FeV | www.verkehrsportal.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Moselage
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr Dörmann
Telefon: 02921 30-2766
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Plog
Telefon: 02921 30-2788
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau Ebbers
Telefon: 02921 30-2792
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlummer
Telefon: 02921 30-2780
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Kemper
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Badura
Telefon: 02921 30-3619
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlüter
Telefon: 02921 30-3615
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Linnemann
Telefon: 02921 30-3620
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr
Kaup
Telefon: 02921 30-3621
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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