Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Führerschein - Ersterteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der Besuch einer Fahrschule und die Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen für die entsprechenden Klassen.

Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat.

Bedenken können z. B. entstehen, wenn der Antragsteller bereits verkehrsrechtlich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

  • Anträge auf Ersterteilung oder Erweiterung von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen.
  • Führerscheinanträge für begleitendes Fahren (BF17) sind direkt in der Führerscheinstelle des Kreises Soest abzugeben! Informationen zum begleitenden Fahren.

Die erstmalige Fahrerlaubnis wird in der Regel auf Probe erteilt. Dies bedeutet, dass bereits ein während der zweijährigen Probezeit begangener und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingetragener Verkehrsverstoß zur Anordnung der Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

Wollen Sie ausführliche Informationen ....

... zu den Fahrerlaubnisklasse: Fahrerlaubnisklassen

... zur Probezeit? EU-Führerschein: Fahrerlaubnis auf Probe

Was ist zu tun nach bestandener Prüfung?

Soweit Sie nach bestandener Prüfung noch keinen EU-Kartenführerschein erhalten haben, müssen Sie bei den Führerschein stellen in Soest / Lippstadt oder Bürgerservice Soest zusammen mit den u. g. Unterlagen persönlich vorsprechen. Dort können Sie Ihren Kartenführerschein beantragen und bei Bedarf eine Vorläufige Fahrberechtigung für Fahrten innerhalb von Deutschland erhalten.


Kosten

  • Für die Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis werden je nach Sachverhalt unterschiedliche Gebühren erhoben. Diese liegen in der Regel zwischen 42 und 44 Euro.
  • Eine vorläufige Fahrberechtigung kostet 8,70 Euro
  • Kosten für das begleitete Fahren mit 17

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Personalausweis/ Geburtsurkunde
  • ein Lichtbild (35 X 45mm, biometrisch) siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV)
  • Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A1, B, BE, M, L, T)
  • augenärztliches Gutachten (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE)
  • Teilnahmebescheinigung über Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Klassen A, A1, B, BE, L, M, T)
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei einer Behörde (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung

Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung bzw. das Gutachten über den psychologischen Leistungstest darf nicht älter als 1 Jahr sein. Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliches Gutachten ersetzt werden.

Für eine vorläufige Fahrberechtigung werden folgende Unterlagen benötigt:

Rechtsgrundlagen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Antrag auf Fahrerlaubnis      [pdf, 85,79 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
Führerscheinstelle Lippstadt
Logo der Hellweg-Region