Wahlen: Landtagswahl
Der Landtag ist die demokratisch gewählte Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Abgeordneten des 15. Landtages NRW vertreten 18 Millionen Menschen. Da sich der Landtag auf die unmittelbare Legimitation durch das Volk berufen kann, ist er das oberste Staatsorgan des Landes und verkörpert das demokratische Prinzip, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Der Landtag wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die nächsten Landtagswahlen finden im Jahr 2015 statt.
Das Wahlergebnis bildet die Ausgangsbasis für die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze. Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt.
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Kreis Soest bildet zwei Wahlbezirke mit den Nummern 119 (Lippetal, Welver, Werl, Wickede (Ruhr), Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee und Ense) und 120 (Lippstadt, Erwitte, Geseke, Anröchte, Rüthen und Warstein).Die Bezirke im Regierungsbezirk Arnsberg können Sie in einer Übersichtskarte einsehen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.
Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Heike Franke
Telefon: 02921 30-3261
Telefax: 02921 30-2547
E-Mail: wahlen@kreis-soest.de



