Wahlen: Landtagswahl
Die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen bestimmen am 9. Mai 2010 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen. Das Wahlergebnis bildet die Ausgangsbasis für die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze. Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt.
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Kreis Soest bildet zwei Wahlbezirke mit den Nummern 119 (Lippetal, Welver, Werl, Wickede (Ruhr), Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee und Ense) und 120 (Lippstadt, Erwitte, Geseke, Anröchte, Rüthen und Warstein).
Die Übersichtskarte für den Regierungsbezirk Arnsberg können Sie hier ersehen:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.
Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Folgende Wahlvorschläge sind für die Wahlkreise 119 und 120 vom Wahlausschuss des Kreises Soest zugelassen worden:
Die vom Landeswahlausschuss zugelassenen Landeslisten finden Sie hier:
Sofern Sie vorab schon einmal Ihren Stimmzettel sehen möchten, um sich über die Kandidaten und Parteien zu informieren, können Sie Muster hier herunterladen
- Wahlkreis 119 Soest I Lippetal, Welver, Werl, Wickede (Ruhr), Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee und Ense
Stimmzettel WK 119
- Wahlkreis 120 Soest II Lippstadt, Erwitte, Geseke, Anröchte, Rüthen und Warstein
Stimmzettel WK 120
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Mirko Hein
Telefon: 02921 / 30-2444
Telefax: 02921 / 30-2547
E-Mail: mirko.hein@kreis-soest.de

