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Abfallrechtliche Maklergenehmigungen

Wer gewerblich Abfälle für Dritte vermitteln möchte, benötigt nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), eine sogenannte Maklergenehmigung. In der Regel erhalten Sie diese beim Kreis Soest. Wenn der Antragsteller eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreibt, ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die Genehmigungspflicht gilt nicht für Private oder Institutionen ohne Gewinnausrichtung, wie z. B. Recyclingbörsen.

Eine Maklergenehmigung muss nicht beantragt werden, wenn der Betrieb für die Maklertätigkeit als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG zertifiziert ist.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Maklergenehmigung Abfälle gewerbsmäßig vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Hinweise zur Maklergenehmigung

  • Die Genehmigung gilt bundesweit, soweit nicht anders beantragt.
  • Sie wird für das Unternehmen (nicht Privatperson) erteilt.
  • Sie ist nicht übertragbar.
  • Jegliche Änderungen sind mitzuteilen (Umzug, Umfirmierung, Wechsel der Geschäftsführer/verantwortlichen Personen etc.).
  • Eine inhaltliche Beschränkung oder Verbindung mit Auflagen ist in der Genehmigung möglich, sofern dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Umwelt erforderlich ist.
  • Maklergenehmigungen, die nach § 12 a AbfG erteilt wurden, haben bis zum Ablauf ihrer Befristung weiter Gültigkeit. 

Voraussetzungen für eine Genehmigung

  • Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz im Kreis Soest haben.
  • Zuverlässigkeit des Antragstellers: Sofern keine Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder einer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person bekannt sind, erteilt der Kreis Soest die Genehmigung. Sprechen Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit, kann der Antragsteller diese widerlegen. Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn entsprechende Tatsachen nachträglich bekannt werden.
  • Ausreichende Sach- und Fachkunde: Der Nachweis kann z.B. durch langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung oder durch den Besuch eines Grundlehrgangs zum aktuellen Abfallrecht (z.B. Betriebsbeauftragter für Abfall oder Lehrgang nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV) erbracht werden. Bei dem Lehrgang muss es sich um einen Grundlehrgang handeln. Hiervon betroffen sind die verantwortliche Person und deren Vertreter.

Kosten

  • einfacher Bearbeitungsaufwand: 500 Euro
  • mittlerer Bearbeitungsaufwand: 750 Euro
  • hoher Bearbeitungsaufwand: 1.000 Euro
  • Änderung einer bestehenden Genehmigung, soweit die Änderung keinen Einfluss
    auf die materiell-rechtliche Anforderung hat (z.B. Änderung der verantwortlichen Person): 200 Euro

 

Notwendige Unterlagen

Antragsformular mit allen nachfolgend aufgeführten Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung des Ordnungsamtes
  • Aktueller, beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister (sofern im Handelsregister eingetragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Firma (Belegart 9, nicht älter als drei Monate) - nicht erforderlich bei Einzelfirmen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als drei Monate) für den Betriebsinhaber, den Geschäftsführer und den Inhaber des Fachkundenachweises
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0, nicht älter als drei Monate) für den Betriebsinhaber, den Geschäftsführer und den Inhaber des Fachkundenachweises
  • Nachweis der Sach-/Fachkunde (siehe Genehmigungsvoraussetzungen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als drei Monate).

Rechtsgrundlagen

Seit dem 01.01.2008 ist die Bezirksregierung Arnsberg nur noch für Maklergenehmigungen zuständig, wenn der Antragsteller eine Anlage betreibt, die gemäß § 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz in die Zuständigkeit der Oberen Umweltschutzbehörde fällt. In den übrigen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Kreis Soest.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Erteilung von abfallrechtlichen Maklergenehmigungen
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