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Abfallrechtliche Transportgenehmigungen

Für das gewerbsmäßige Einsammeln oder Befördern von Abfällen zur Beseitigung und gefährlichen Abfällen zur Verwertung ist eine Transportgenehmigung (TG) erforderlich. Eine TG-Pflicht entfällt für Entsorgungsfachbetriebe, wenn die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit dem Kreis Soest angezeigt und der Nachweis der Fachbetriebseigenschaft beigefügt wurde. Sie entfällt ferner, wenn gefährliche Abfälle zur Verwertung im Rahmen einer freiwilligen oder verordneten Rücknahme eingesammelt und befördert werden.

Fragen zu abfallrechtlichen Transportgenehmigungen können Sie mit der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz beim Kreis Soest abklären (Auskunft unter Tel.: 02921-302202).

Die abfallrechtliche Transportgenehmigung wird durch die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) erteilt. Dies gilt nicht für Firmen bzw. Anlagen, für die gemäß § 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung als Obere Abfallwirtschaftsbehörde zuständig ist. In diesem Fall ist die Bezirksregierung Arnsberg auch Genehmigungsbehörde für die Transportgenehmigung.


Kosten

Gebührenrahmen von 500 Euro bis maximal 1000 Euro, abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag 
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis für den/die Betriebsinhaber und für die Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich sind (Erteilung ist bei der zuständigen Stadt/Gemeinde zu beantragen)
  • Nachweis der Fachkunde für die Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich sind
  • Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflicht (für alle eingesetzten Transportfahrzeuge)
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer auf die entsprechenden Tätigkeiten bezogene Umwelthaftpflichtversicherung, soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll.

Rechtsgrundlagen

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Transportgenehmigungsverordnung

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Erteilung von abfallrechtlichen Transportgenehmigungen
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