Für das gewerbsmäßige Einsammeln oder Befördern von Abfällen zur Beseitigung und gefährlichen Abfällen zur Verwertung ist eine Transportgenehmigung (TG) erforderlich. Eine TG-Pflicht entfällt für Entsorgungsfachbetriebe, wenn die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit dem Kreis Soest angezeigt und der Nachweis der Fachbetriebseigenschaft beigefügt wurde. Sie entfällt ferner, wenn gefährliche Abfälle zur Verwertung im Rahmen einer freiwilligen oder verordneten Rücknahme eingesammelt und befördert werden.
Fragen zu abfallrechtlichen Transportgenehmigungen können Sie mit der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz beim Kreis Soest abklären (Auskunft unter Tel.: 02921-302202).
Die abfallrechtliche Transportgenehmigung wird durch die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) erteilt. Dies gilt nicht für Firmen bzw. Anlagen, für die gemäß § 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die Bezirksregierung als Obere Abfallwirtschaftsbehörde zuständig ist. In diesem Fall ist die Bezirksregierung Arnsberg auch Genehmigungsbehörde für die Transportgenehmigung.



