Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Logo Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder- und Jugendärztlicher Dienst ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitswesens. Seine Aufgabe ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Kreis Soest zu erhalten.

Unsere Hauptaufgaben

 

Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.

Die Untersuchung wird im Kreis Soest in den Kindergärten statt und wird von Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) durchgeführt.
Die Untersuchung im Kindergarten bietet den Kindern eine vertraute Umgebung. Außerdem entfallen Wartezeiten, da die Kinder bis zur Testung in ihrer Gruppe bleiben können und so Unruhezustände durch Wartezeiten vermieden werden.
Die Eltern können in einer Liste im Kindergarten einen Termin eintragen. Falls Eltern an der Untersuchung nicht teilnehmen können, kann eine andere Person (Großeltern, Erzieherin o. ä.) das Kind begleiten.

Alle Kinder im Vorschulalter werden zunächst durch eine SMA mit folgendem Programm im Kindergarten untersucht:

  • Größe und Gewicht
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen, besonders der U8 und U9 und des Fragebogens für Eltern
  • Feststellung von Verhaltenauffälligkeiten (Anamnese und Beobachtung während der Testung incl. Konzentration und Ausdauer)
  • Standardisierte Durchführung und Auswertung der Teste nach NRW – Standard:

    • Körperkoordinierung (Hin- und Herhüpfen)
    • Visuomotorik ( Vervollständigen und Nachzeichnen von Vorlagen)
    • Visuelle Wahrnehmung und Informationverarbeitung mit Bildtafeln
    • Sprache:

      • Deutschkenntnisse
      • Auditive Informationverarbeitung (auch beurteilbar ohne Deutschkenntnisse)
      • Artikulation 
      • Sprachkompetenz (Wortschatz und Grammatik)  
    • Mengen und Zahlenverständnis

Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt zeitnah die Auswertung mit der Schulärztin und der SMA, bei dem das schulärztliche Gutachten von der Schulärztin erstellt wird. Das Gutachten wird der von den Eltern angegebenen Grundschule zugesandt. Die Eltern bekommen eine Kopie im geschlossenen Umschlag im Kindergarten ausgehändigt.

Eine weitere ärztliche Untersuchung entfällt, wenn ein Kind altersgemäß entwickelt ist.

Bei auffälligen Ergebnissen, chronischer Krankheit,
bei fehlenden Unterlagen,
bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen (besonders der U8 und U9),
bei integrativer Betreuung
und auf Wunsch der Erzieher und Erzieherinnen und der Schulleitungen wird eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt in Soest oder in Lippstadt durchgeführt.

Kinder, die auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden erst nach der Anmeldung in der Schule (Meldung der Schule) untersucht.

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Hoffmann, Telefon 02921 30-2132

 „Gesund groß werden" im Kreis Soest

„Gesund groß werden“ im Kreis Soest ist ein Miteinander für die Kinder.

Der Kerngedanke unseres Projektes besteht im gemeinsamen Vorgehen verschiedener Berufsgruppen in den Tageseinrichtungen/Familienzentren. Wir haben die gleichen Ziele, wenn es um die gesunde Entwicklung Ihrer Kinder geht.

Wir möchten Eltern - bei Bedarf - mit einer Ärztin und einer Sozialmedizinischen Assistentin aus dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst direkt in Ihrer Kindertagesstätte beraten.

Wir unterstützen viele Belange

  • Beratung zur Gesundheit von Kindern
  • Beratung in medizinischen Fragen (z. B. zu Vorsorgeuntersuchungen und zu Impfungen) einschließlich der Durchführung eines Seh- und Hörtests
  • Beurteilung des Entwicklungsstandes von Kindern
  • Feststellung von Förderbedarf
  • Zusammenarbeit mit Frühförderstellen sowie Kinderärzten bzw. Kinderärztinnen bei Einleitung und Durchführung von Fördermaßnahmen
  • Elternarbeit, Elternschule
  • Gesundheitsförderung in der Einrichtung
  • In besonderen Fällen aufsuchende Hilfen in Familien

Vorbeugung und Förderung sind unsere zentralen Elemente

In der Kindertagesstätte findet ein wichtiger Teil frühkindlicher Sozialisation und Bildung statt.

In dieser Lebensphase werden Einstellungen und Bewältigungsfähigkeiten erworben, die für die Gesundheit wichtig sind.

Kindertagesstätten sind für die Vorbeugung und Förderung der Kindergesundheit zentrale Orte. Deshalb arbeiten wir in diesem Projekt mit den Erzieherinnen und den Jugendämtern intensiv zusammen.

Wir haben drei wesentliche Ziele

  • Wir möchten notwendige Hilfen früher einleiten und begleiten.

    Durch rechtzeitige angemessene Förderung möchten wir auch für mehr Chancengleichheit sorgen. Durch die Förderung helfen wir Kindern, bis zur Einschulung ihre individuellen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen zu können.
  • Wir möchten Informationen zur gesunden Entwicklung von Kindern vermitteln und weitere Hilfen im Rahmen der Elternarbeit anbieten, um so Erziehungskompetenzen zu stärken oder zu entwickeln.
  • Wir möchten Gesundheitsförderung in die jeweiligen pädagogischen Konzepte integrieren.

Wir gehen mehrstufig vor

Nachdem wir hinzugezogen worden sind, ist ein mehrstufiges Vorgehen zur frühen Förderung geplant:

  • 1. Schritt:

    Beobachtung Ihres Kindes in der Einrichtung in einer Spielsituation.
  • 2. Schritt:

    Bestätigt sich der Förderbedarf, wird mit Ihnen ein Elterngespräch vereinbart. In diesem Gespräch werden Sie als Eltern sowohl über die Auffälligkeit als auch über die daraus abzuleitenden Empfehlungen aus pädagogischer und medizinischer Sicht informiert.
  • 3. Schritt:

    Einleitung von Fördermaßnahmen im Rahmen eines abgestimmten Vorgehens in der Einrichtung 

Unsere Ansprechpartnerinnen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:

Koordination und Vernetzung

Frau Blume 02921 30-217

Fachberaterin der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Soest

Frau Schmidt-Strunk 02921 30-2060

Ansprechpersonen der Jugendämter der Städte Lippstadt, Soest und Warstein

Stadt Lippstadt:
Herr Osinski 02941 980-703

Stadt Soest:
Frau Schomacker 02921 103-2310

Stadt Warstein:
Frau Eickhoff 02902 81-314

Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche nach Stiko

Impfungen haben in der Gesundheitsvorsorge eine herausragende Bedeutung. Die empfohlenen Impfungen schützen wirksam gegen eine Vielzahl von Infektionskrankheiten und deren Komplikationen.

Die Impfungen sind in Deutschland freiwillig.

Lassen Sie sich bitte von dem Kinder- oder Hausarzt Ihres Vertrauens umfassend beraten.

Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Ständige Impfkommission STIKO , Stand Juli 2008

 Altersgruppe Impfungen
vollendeter 2. - 4. Lebensmonat 3 x Tetanus, Diphtherie, Polio, Hib, HepatitisB, Keuchhusten, Pneumokokken
vollendeter 11. - 14. Lebensmonat 1 x Tetanus, Diphtherie, Polio, Hib, HepatitisB, Keuchhusten, Pneumokokken und Masern, Mumps, Röteln und Windpocken
ab 12. Lebensmonat 1 x Meningokokken
vollendeter 15. - 23. Lebensmonat 1 x Masern, Mumps, Röteln und Windpocken
vollendetes 5. - 6. Lebensjahr 1 x Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Abstand zur letzten Impfung mindestens 5 Jahre)
vollendetes 9 - 17. Lebensjahr 1 x Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten
vollendetes 12. - 17. Lebensjahr (für Mädchen) 3 x Humane Papillomaviren (HPV)

Kinder- und Jugendärztliche Gutachten

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erstellt Gutachten im Auftrag von Schulen, Schulämtern, Jugendämtern oder Sozialämtern.

Die Schulärztin bzw. der Schularzt wird von der Schule oder dem Schulamt bei folgendem Sachverhalt eingeschaltet:

  • Ermittlung von sonderpädagogische Förderbedarf
  • Feststellung der Sporttauglichkeit
  • bei gehäuft krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • bei Verdacht auf Schulschwänzen
  • bei Verdacht auf Drogenmissbrauch

oder wenn andere gesundheitliche Fragestellungen bestehen.

Für Jugend- und Sozialämter erstellt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Gutachten

  • zur Feststellung der Notwendigkeit von Frühfördermaßnahmen von entwicklungsgestörten und behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern
  • zur Integrationsmaßnahmen in den Kindergärten (Einzelintegration, Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung in Schwerpunkt- und heilpädagogischen Einrichtungen)
  • zur Eingliederungshilfe (bei Behinderung) nach § 53 des Sozialgesetzbuches Teil XII, z. B. Integrationshelfer in der Schule, Fördermaßnahmen, Familien unterstützende Dienste

Außerdem wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst amtsärztlich tätig für die Kinderuntersuchungen, wie z. B. bei Mutter/Vater-Kind-Kuren.

Notwendige Unterlagen

Zur Vorschuluntersuchung Ihres Kindes sollten Sie das Impfbuch und das Vorsorgeheft mitbringen.

 

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Flyer Auditive Wahrnehmung      [pdf, 105,31 Kilobyte]
Flyer Bewegung      [pdf, 91,64 Kilobyte]
Flyer Schuleingangsuntersuchung      [pdf, 192,63 Kilobyte]
Flyer Schulranzen      [pdf, 97,51 Kilobyte]
Flyer Sprache      [pdf, 92,62 Kilobyte]
Flyer Visuelle Wahrnehmung      [pdf, 91,2 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kinder- und jugendärztlicher Dienst - Leitung
Kinder- und jugendärztlicher Dienst - Ärzte
Kinder- und jugendärztlicher Dienst - Sozialmedizinische Mitarbeiterinnen
Logo der Hellweg-Region