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Wahlen: Bundestagswahl

Grafik Flagge der Bundesrepublik Deutschland

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Von den obersten Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Deutsche Bundestag durch Volkswahlen gebildet. Die nächsten Bundestagswahlen finden im Jahr 2013 statt.

Der 17. Deutsche Bundestag besteht aus 622 Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise, davon 64 in Nordrhein-Westfalen, eingeteilt. Der Kreis Soest bildet einen dieser Wahlkreise, den Wahlkreis 147 Soest.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Hälfte direkt in den 299 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den Landeslisten der Parteien.

Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis und darüber hinaus in jedem Land auch hinsichtlich der Zweitstimme anders aus. Die in den Wahlkreisen errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet, so dass ein in der Regel vollständiger Verhältnisausgleich erzielt wird. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren (Sainte Laguë/Schepers) berechnet.

Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens 3 Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Eine Ausnahme gilt lediglich für die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sind auch die Deutschen wahlberechtigt,

  • die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

Wählbar ist, wer am Wahltage Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Die Wählbarkeit setzt also nicht die Wahlberechtigung, im Besonderen nicht Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus.

Daneben gibt es überkommene Ausschlussgründe, wie den Verlust der Wählbarkeit durch Richterspruch.

Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse.

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 im Kreis Soest (Wahlkreis 147) finden Sie [hier...].

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Wahlen
  • Herr Mirko Hein
    Telefon: 02921 / 30-2444
    Telefax: 02921 / 30-2547
    E-Mail: mirko.hein@kreis-soest.de


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