Baugenehmigungen
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung.
Der Kreis Soest ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl - für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vollständigkeit der Anträge und Abschluss des Beteiligungsverfahrens.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 EUR, werden nach den Baukosten ermittelt.
Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 101 EUR/m³
Rohbausumme: 1000 m³ * 101 EUR = 101.000 EUR
Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 EUR aufgerundeten Rohbausumme.
101.000 * 6/1000 = 606 EUR
> Gebühr ist auf 0,50 EUR abzurunden!
Notwendige Unterlagen
- Vordruck Bauantrag
- die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebs-beschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Frau
Elke Alfrink-Jungeilges
Telefon: 02921 / 302440
Telefax: 02921 / 302395
E-Mail: elke.alfrink-jungeilges@kreis-soest.de
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Frau
Verena Büker
Telefon: 02921 / 30-2439
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: verena.bueker@kreis-soest.de
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Herr
Wolfgang Flecke
Telefon: 02921 / 30-2447
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: wolfgang.flecke@kreis-soest.de
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Frau
Beatrice Gieschen
Telefon: 02921 / 30-2437
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: beatrice.gieschen@kreis-soest.de
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Herr
Frank Hoffmann
Telefon: 02921 / 30-2449
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: frank.hoffmann@kreis-soest.de
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Frau
Rebecca Meyer
Telefon: 02921 / 30-2448
Telefax: 02921 / 30-2395
E-Mail: rebecca.meyer@kreis-soest.de

