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Baugenehmigungen

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung.

Der Kreis Soest ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl - für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

 

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).

Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vollständigkeit der Anträge und Abschluss des Beteiligungsverfahrens.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 EUR, werden nach den Baukosten ermittelt.

Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 101 EUR/m³
Rohbausumme: 1000 m³ * 101 EUR = 101.000 EUR

Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 EUR aufgerundeten Rohbausumme.
101.000 * 6/1000 = 606 EUR
> Gebühr ist auf 0,50 EUR abzurunden!

 

Notwendige Unterlagen

  • Vordruck Bauantrag
  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebs-beschreibung,
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).

Rechtsgrundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Baugenehmigungen - Bezirk Welver, Anröchte (Hauptort)
  • Frau Elke Alfrink-Jungeilges
    Telefon: 02921 / 302440
    Telefax: 02921 / 302395
    E-Mail: elke.alfrink-jungeilges@kreis-soest.de


Baugenehmigungen - Bezirk Möhnesee, Ense, Anröchte (Ortsteile)
  • Frau Verena Büker
    Telefon: 02921 / 30-2439
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: verena.bueker@kreis-soest.de


Baugenehmigungen - Bezirk Bad Sassendorf, Lippetal, Rüthen
  • Herr Wolfgang Flecke
    Telefon: 02921 / 30-2447
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: wolfgang.flecke@kreis-soest.de


Baugenehmigungen - Bezirk Erwitte
  • Frau Beatrice Gieschen
    Telefon: 02921 / 30-2437
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: beatrice.gieschen@kreis-soest.de


Baugenehmigungen - Bezirk Geseke, Wickede und Große Sonderbauten, Windkraftanlagen, BImschG-Verfahren
  • Herr Frank Hoffmann
    Telefon: 02921 / 30-2449
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: frank.hoffmann@kreis-soest.de


Baugenehmigungen
  • Frau Rebecca Meyer
    Telefon: 02921 / 30-2448
    Telefax: 02921 / 30-2395
    E-Mail: rebecca.meyer@kreis-soest.de


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