Gewässerunterhaltung
Zu den Aufgaben der Gewässerunterhaltung gehören die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Diese rechtliche Verpflichtung, die sogenannte Unterhaltungslast, obliegt grundsätzlich den Städten und Gemeinden.
Für Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung hat der Kreis Soest in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 14 Städten und Gemeinden des Kreises beschlossen, die Unterhaltungslast zu übernehmen. Deshalb ist der Kreis seit 1995 für die Unterhaltung von 160 Kilometern Fließgewässer innerhalb des Kreisgebietes zuständig.
Folgende Fließgewässer werden außerhalb der Ortslagen durch den Kreis Soest unterhalten:
- Ahse
- Biber
- Blögge
- Glenne (Möhneeinzugsgebiet)
- Heve
- Lake (Ahseeinzugsgebiet)
- Möhne
- Mühlenbach
- Quabbe / Bröggelbach
- Rosenau
- Salzbach
- Schlagwasser
- Schledde (Soester Schledde)
- Seseke
- Soestbach
- WesterZiele der Gewässerunterhaltung
Ziele der Gewässerunterhaltung
Während die Gewässerunterhaltung früher darauf bedacht war, einen bestimmten Ausbauzustand zu erhalten, steht seit Ende der 80iger Jahre die Pflege und Entwicklung der Gewässer im Vordergrund. Gewässer sind „so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und verbessert wird, vermeidbare Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf die direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird" (§ 6 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Gewässerentwicklung mit dem Ziel einer ökologischen Verbesserung ist heute also nicht mehr nur eine Kür, sondern Pflicht.
Zu einem Gewässer gehört immer auch der Gewässerrandstreifen, für den ebenfalls bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Diese gelten insbesondere für Landwirte, aber auch für Flächeneigentümer. Das hinterlegte Faltblatt beschreibt, was es zu beachten gilt.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL)
Die Gewässerunterhaltung muss die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie einhalten. Die Europäische Union hat im Jahr 2000 diese Richtlinie aufgestellt. Sie gibt vor, welchen ökologischen und chemischen Zustand Oberflächengewässer wie Flüsse und Seen haben sollen und wie der chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers sein muss. So möchte die EU erreichen, dass alle Oberflächengewässer nachhaltig bewirtschaftet werden, in einem guten ökologischen Zustand sind und dieser Zustand bewahrt wird. Flüsse und Seen sollen so zu Lebensadern für Natur und Mensch werden. Es gelten folgende Gebote:
- Verschlechterungsverbot - der ökologische Zustand der Gewässer darf nicht verschlechtert werden
- Verbesserungsgebot - Maßnahmen an Gewässern dürfen nur zu ihrer ökologischen Verbesserung durchgeführt werden
- Partizipation - die Öffentlichkeit und besonders alle Betroffen sind an diesem Planungsprozess zu beteiligen
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt einen sehr engen Zeitrahmen vor, bis spätestens 2027 soll sie umgesetzt sein. Zudem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Umsetzungsstand der Maßnahmen an die EU zu berichten. Die ersten Berichte sind für die Jahre 2015 und 2021 vorgesehen.
Die Bestimmungen der EG-WRRL wurden nach und nach in das deutsche Wasserrecht aufgenommen. Informationen zur Umsetzung der EG-WRRL in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie bei Wiki.flussgebiete.nrw.de
Als die EG-WRRL im Jahre 2000 in Kraft trat, mussten für alle Gewässer Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Erforderliche Maßnahmen, die ein Gewässer in einen guten Zustand bringen können, sind seitdem in einem Maßnahmenplan festgelegt; in sogenannten Umsetzungsfahrplänen schließlich, die einen genauen Zeit- und Kostenplan vorgeben, wird im Detail vorgeschlagen, wo und wie die einzelnen Maßnahmen umzusetzen sind. Das Land NRW fördert die Umsetzung dieser Maßnahmen mit dem Programm „Lebendige Gewässer".
Ahse-Projekt „Lebendige Bördebäche"
Mit dem Ahse-Projekt „Lebendige Bördebäche" möchten die Projektträger - der Kreis Soest und die Stadt Hamm - alle Gewässer im Einzugsgebiet der Ahse in einen guten ökologischen Zustand bringen, wie es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vorsieht.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Philipp Büngeler
Telefon: 02921 30-2212
Telefax: 02921 30-3480
E-Mail: philipp.buengeler@kreis-soest.de
-
Frau
Annette Kühlmann
Telefon: 02921 30-2213
Telefax: 02921 30-3480
E-Mail: annette.kuehlmann@kreis-soest.de



