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Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  3. dieses Kind betreut und erzieht
  4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und eine Freizügigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Der monatliche Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1800.- €, der Mindestbetrag 300.- €.

Ein Elternteil kann das Elterngeld maximal für 12 Lebensmonate beanspruchen, unter bestimmten Voraussetzungen können 2 weitere Lebensmonate an den Partner gewährt werden.

Sie haben die Möglichkeit, Elterngeld unter www.elterngeld.nrw.de online zu beantragen, oder nutzen Sie das Formular »Antrag auf Elterngeld« (s.u.). 

 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Elterngeld
  • Frau Michaela Rüschenbaum
    Telefon: 02921 / 30-3452
    Telefax: 02921 / 30-3450
    E-Mail: michaela.rueschenbaum@kreis-soest.de


  • Herr Holger Scholz
    Telefon: 02921 / 30-2058
    Telefax: 02921 / 30-3450
    E-Mail: holger.scholz@kreis-soest.de


  • Frau Andrea Kuhnt
    Telefon: 02921 / 30-2053
    Telefax: 02921 / 30-3450
    E-Mail: andrea.kuhnt@kreis-soest.de


  • Frau Annette Freiböhle
    Telefon: 02921 / 30-3452
    Telefax: 02921 / 30-3450
    E-Mail: annette.freiboehle@kreis-soest.de


  • Frau Ulrike Schulte
    Telefon: 02921 / 30-2053
    Telefax: 02921 / 3450
    E-Mail: ulrike.schulte@kreis-soest.de


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