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Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, d.h. abmelden?

Notwendige Unterlagen

Hierfür benötigen Sie:

  • den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • die Kennzeichenschilder

Ist das betreffende Fahrzeug geleast oder finanziert etc. (sicherungsübereignet) und die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich bei der Leasinggesellschaft, reicht eine schriftliche Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft zur Abmeldung, diese kann evtl. auch kurzfristig per Fax erfolgen. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Zulassungsbescheinigung Teil II, nicht für den alten Fahrzeugbrief.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)- Zulassungsstelle Lippstadt
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung) - BürgerService
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