Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, d.h. abmelden?
Notwendige Unterlagen
Hierfür benötigen Sie:
- den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- die Kennzeichenschilder
Ist das betreffende Fahrzeug geleast oder finanziert etc. (sicherungsübereignet) und die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich bei der Leasinggesellschaft, reicht eine schriftliche Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft zur Abmeldung, diese kann evtl. auch kurzfristig per Fax erfolgen. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Zulassungsbescheinigung Teil II, nicht für den alten Fahrzeugbrief.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
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Zentrale Kfz-Info Soest
Telefon: 02921 30-2794
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: zulassungsstelle-soest@kreis-soest.de
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)- Zulassungsstelle Lippstadt
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Zentrale Kfz-Info Lippstadt
Telefon: 02921 30-3610
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: zulassungsstelle-lippstadt@kreis-soest.de
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung) - BürgerService
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de
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